Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 22.03.2021

22.03.2021 00:00

Symbolbild

In der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 22.03.2021 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

 

Vorberatung zum Haushalt 2021

Der Landkreis befindet sich derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung, demnach darf der Landkreis nur Aufwendungen und Auszahlungen tätigen, zu denen er rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem darf der Landkreis derzeit keine neuen Investitionsmaßnahmen beginnen.

Die ortsübliche Bekanntgabe über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2021 und des Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 erfolgt im nächsten Landkreisboten sowie auf der Internetseite des Landkreises ab 26.03.2021.

Im Kreistag am 22.03.2021 wurden die Eckwerte des Entwurfes vorgestellt. Die Beschlussfassung über Einwendungen zum Entwurf sowie über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021 ist für den Kreistag am 17.05.2021 in öffentlicher Sitzung vorgesehen.

 

Vorstellung des Teilschulnetzplanes Berufsschulen

Die Beruflichen Schulzentren in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden durch die Teilschulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen gestärkt und können sich zu leistungsstarken Lernorten entwickeln.

Somit kann der Landkreis mit seinen Berufsschulzentren in den vorhandenen Berufsfeldern und Ausbildungsberufen seinen Beitrag zur Nachwuchskräftesicherung der Wirtschaft und zur demographischen Stabilisierung leisten. Gleichzeitig ist durch den Erhalt und die weitere Stabilisierung der Berufsausbildung die Berufsorientierung für die Schüler im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gesichert.

Im ersten Entwurf des Teilschulnetzplanes waren für das BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna negative Veränderungen in der Ausbildung vorgesehen. Dies hat sich im nun vorliegenden Entwurf zur Anhörung zum Positiven verändert.

Ursprünglich sollte der Landkreis die Maurer und Hochbaufacharbeiter nach Löbau abgeben und dafür die Ausbildungen Straßenbauer und Tiefbaufacharbeiter aus Löbau und Dresden bekommen. Dazu gab es Gespräche zwischen den Berufsschulzentren und dem Landkreis mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Ergebnis dieser Verhandlungen ist, dass das BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna zum ostsächsischen Zentrum für den Hochbau entwickelt werden soll. Daher wird das BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna als Fachklassenstandort für die Ausbildungsberufe Maurer, Hochbaufacharbeiter (zweijährig), Spezialisierung Maurerarbeiten, Beton-und Stahlbetonbauer, Hochbaufacharbeiter (zweijährig), Spezialisierung Beton-und Stahlbetonbauarbeiter und Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik (bis einschließlich 2. Ausbildungsjahr) ausgewiesen.

Bei der Umsetzung der geplanten Änderungen erfährt der Berufsschulstandort Pirna im Berufsbereich Bautechnik eine deutliche Stärkung.

Statt der im Arbeitsentwurf vorgesehenen Konzentration der Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik und deren Verlagerung aus dem BSZ „Friederich Siemens“ Pirna zur Stärkung der BSZ Riesa und BSZ Bautzen bleibt der Standort BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna mit Einzugsbereich Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhalten.

Weitere Erfolge der intensiven Gespräche sind die Zusammenführung der Umwelttechnischen Berufe am Standort BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna als Landesfachklasse, die Einrichtung der Berufsfachschule, Fachrichtung Staatlich geprüfter Sozialassistent und die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.

Auch am BSZ „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde gibt es positive Veränderungen. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird das berufliche Gymnasium, Wirtschaftswissenschaften neu eingerichtet. Es erfolgt eine sachsenweite Beschulung der Raumausstatter ab dem 1. Ausbildungsjahr. Dafür haben sich der Landkreis und das BSZ gemeinsam in den letzten Jahren mehrfach eingesetzt.

In seiner Stellungnahme stellt der Landkreis den Antrag die Schulart Berufsschule um die Berufe Fachpraktiker im Verkauf und Fachpraktiker Lager in das noch durch das SMK zu erstellende Konzept aufzunehmen.

Negative Veränderungen im Bereich Berufsschule ist die Abgabe im Berufsbereich Fahrzeugtechnik, Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik. Ab dem Aufnahmejahrgang 2021/2022 stehen die Standorte Pirna und Dresden für Auszubildende zum Kraftfahrzeugmechatroniker nur noch für das 1. Ausbildungsjahr im Rahmen der gemeinsamen Beschulung im Berufsbereich Fahrzeugtechnik zur Verfügung. Ab dem 2. Ausbildungsjahr ist das BSZ Meißen-Radebeul Fachklassenstandort für Auszubildende mit Wohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig.

Am BSZ „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde sollten die Gießereimechaniker aus dem BSZ Chemnitz den Standort stärken. Dazu kommt es leider nicht, es wird weiterhin die Standorte BSZ Chemnitz und BSZ „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde geben.

Der Kreistag stimmte der Vorlage einstimmig zu und stellte das Einvernehmen her.

 

 

Dritte Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat zur Sitzung am 22.03.2021 die Satzung zur dritten Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschlossen.

Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Einführung eines sächsischen Bildungstickets ab dem 1. August 2021 wird der Eigenanteil der Eltern an der Schülerbeförderung auf 15,00 Euro pro Monat angepasst. Schülerinnen und Schüler zahlen künftig 180,00 Euro und können im gesamten Schuljahr an allen Schul- und Ferientagen die öffentlichen Verkehrsmittel entsprechend ihrer zeitlichen und räumlichen Gültigkeit nutzen.

Für alle weiteren Beförderungsarten wird der Eigenanteil ebenfalls auf monatlich 15,00 Euro festgesetzt und für maximal elf Beförderungsmonate im Schuljahr erhoben. Die Änderungen treten zum Beginn des Schuljahres 2021/22 in Kraft.

Der Kreistag stimmte der Vorlage einstimmig zu.

 

Ehrenamtsbudget 2021 – Konzeption

Der Kreistag beschließt die angepasste Konzeption des Landkreises über die Vergabe von Fördermitteln des Freistaates Sachsen zum Vollzug der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements - Kommunales Ehrenamtsbudget im Jahr 2021. Damit kann ein Verfahren, welches sich bereits in den letzten Jahren bewährte, weitergeführt werden.

Die Änderungen gegenüber der bisherigen Konzeption zur Vergabe der Fördermittel an Vereine und Initiativen betreffen folgende Punkte:

  • Anpassung der maximalen Höhe der Fördermittel (2.500 Euro statt 3.000 Euro);
  • Anpassung des Kriterienkataloges zur Bewertung der Anträge nach Punkten;
  • Neuer Schwerpunkt bei der Förderung von Dachverbänden.

Die Anpassungen stehen im Zusammenhang mit Erfahrungen, die im Rahmen der Mittelvergabe aus den Vorjahren gewonnen wurden, sowie unter Berücksichtigung der aktuellen pandemiebedingten Situation, die wesentlichen Druck auf die gegenwärtigen Vereinsstrukturen ausübt.

Der Kreistag beauftragt die Vertreter des Ältestenrates mit der Bewertung der Anträge und Vergabe der Fördermittel zur Unterstützung ehrenamtlich geführter Kleinprojekte.

Der Kreistag stimmte der Vorlage einstimmig zu.