Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 16.12.2019

16.12.2019 00:00

Umbau der Kurven 11-13 der Rennschlitten- und Bobbahn (RSBB) Altenberg mit einer Erhöhung der Investitionssumme

Auf Grundlage des Kreistagsbeschluss vom 9. April 2018 wurde ein Fördermittelantrag zum Umbau der Kurven 11 – 13 der Rennschlitten- und Bobbahn (RSSB) Altenberg eingereicht. Der Umbau erfolgt auf Empfehlung der Fachverbände von Bob und Rennrodel, da durch stetig fortschreitende Weiterentwicklung der Sportgeräte bei Technik und Ausrüstung die Geschwindigkeiten immer weiter zunehmen und damit die Kurvenradien zu eng für eine sichere Durchfahrt für Bob und Rennrodel werden. Da bis Ende 2018 noch kein Fördermittelbescheid vorlag, konnte eine Umsetzung der Maßnahme noch vor der WM im Bob und Rennrodel 2020 nicht erfolgen.

Mit dem Zuwendungsgeber wurde vereinbart, dass im Jahr 2019 eine erneute Beantragung der Maßnahme für das Förderprogramm des Bundes für 2020 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der baufachlichen Prüfung durch den Sächsischen Staatsbetrieb für Immobilien- und Baumanagement (SIB) und der Baupreissteigerungen gegenüber der Kostenberechnung 2018 erfolgen soll. Fristgemäß erfolgte dies am 29. Mai dieses Jahres.

Die angepasste Kostenberechnung ergab eine Erhöhung der Gesamtkostensumme von 3.315.700,00 Euro auf 3.622.100,00 Euro. Das bedeutet bei 90 % Förderung einen Eigenanteil von 362.210,00 Euro. Die im Haushalt des Landkreises geplanten Eigenmittel belaufen sich auf rund 480 TEUR. Darin ist eine Reserve i. H. v. knapp 120 TEUR enthalten, um auftretende Baupreisschwankungen bis zum Baubeginn auszugleichen.

Der Kreistag stimmte der Vorlage der Verwaltung mehrheitlich zu.

 

Bestellung eines hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Migration

Stephan Härtel als Beauftragter für Migration und Integration bestätigt

Nach § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11.04.2017 bestellte der Kreistag zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer eine/n Beauftragten für Migration und Integration.

In seiner Sitzung am 16.12.2019 berief der Kreistag Herrn Stephan Härtel mit Wirkung zum 01.01.2020 in diese Funktion und bestätigte damit die Besetzung der Stelle durch seine Person in seiner zweiten Amtszeit.

Der Beauftragte für Migration und Integration arbeitet eng mit den Fachämtern und Ausschüssen des Landkreises sowie mit anderen kommunalen Ausländerbeauftragten und dem sächsischen Ausländerbeauftragten zusammen. Er initiiert, begleitet und moderiert Prozesse und Projekte in der Migrantinnen- und Migrantenarbeit, fördert die Zusammenarbeit von Organisationen, Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen der Region bei migrations- und integrationsspezifischen Themen.

Zu seinen Aufgaben gehört auch die Durchführung regelmäßiger Sprech- und Beratungsstunden, die Entgegennahme und Bearbeitung von Bitten und Beschwerden, die Information über migrantinnen- und migrantenspezifische Angebote für Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, Deutsch- und Integrationskurse sowie weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen.

Stephan Härtel wird diese Funktion voraussichtlich bis 31.12.2024 begleiten.

 

Bestellung eines hauptamtlichen Beauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung

Lydia Schmid wird neue Behindertenbeauftragte des Landkreises

Nach § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11.04.2017 bestellt der Kreistag eine/n Beauftragte/ Beauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung.

Am 16.12.2019 berief der Kreistag Lydia Schmid zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur hauptamtlichen Beauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung. Frau Schmid löst Michael Clauß ab, der noch bis zum 31.12.2019 befristet in dieser Funktion tätig ist.

Die Beauftragte vertritt die Belange behinderter Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Landkreisverwaltung und gegenüber den Gremien des Landkreises. Zu ihren Aufgaben gehört es darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landkreises, für gleichwertige Lebensbedingungen der Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt werden.

Sie wirkt darauf hin, dass die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen (z. B. Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen), die barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen Lebensbereichen gewährleistet ist.

Weiterhin steht sie als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung und bietet regelmäßig Sprechstunden an.

Die Berufung ist bis 31.12.2024 befristet.

 

Bestellung eines hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

Teresa Schubert ist alte und neue Gleichstellungsbeauftragte

Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann bestellt der Kreistag eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n. Sie/Er überwacht die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Zuständigkeitsbereich des Landkreises und hat Mitwirkungs- und Initiativrecht bei allen Vorhaben, Programmen und Maßnahmen des Landkreises, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.

Der Kreistag berief mehrheitlich Teresa Schubert erneut zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Sie übte diese Funktion bereits in der letzten Legislaturperiode aus und wurde somit in ihrem Amt bestätigt.

Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit, die Analyse der realen Lebenslage von Frauen und Männern im Landkreis sowie die Umsetzung und Sicherung von Chancengleichheit für Frauen und Männer bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Kreisplanung sowie des gesamten sozialen Umfeldes.

Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist damit die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Die Berufung ist bis 31.12.2024 befristet.

 

Erlass des fälligen Erbbauzinses zugunsten des Kinder- und Erholungszentrum Sebnitz e.V.

Der Landkreis erlässt dem Kinder- und Erholungszentrum Sebnitz e. V. den zum Dezember 2019 fälligen Erbbauzins in Höhe von reichlich 33 TEUR.

Die Summe dient notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen. In den letzten Jahren wandte der Verein erhebliche Eigen- und Fördermittel auf, um den laufenden Betrieb der Anlage zu gewährleisten.

Der Erlass des rückständigen Erbbauzinses erfolgt unter der Bedingung, dass der Verein ein Konzept vorlegt, welches inhaltliche und zeitliche Vorgaben zum Abbau des Instandhaltungsstaus beinhaltet.

Der Kreistag stimmte dem Erlass einstimmig zu.

 

Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Taxitarifverordnung)

Das Landratsamt hat sich auf Grund eines Antrages hin zu einer Überprüfung des Taxitarifs entschlossen. Im Ergebnis einer extern aufgestellten Analyse wurde Anpassungsbedarf sowohl durch die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns als auch durch die allgemeine Betriebskostensteigerung festgestellt.

Um die absehbare Kostenentwicklung des Mindestlohns bis 2020 abzufangen und die Kostensteigerung der allgemeinen Betriebskosten seit 2015 auszugleichen, ist ein Beschluss über eine Tarifanpassung in Höhe von ca. 10,5 % bis 11 % erforderlich. Dieser beinhaltet die
2. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Erhebung der Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge –Taxitarifverordnung.

Der Kreistag stimmte der Tarifanpassung bei einer Gegenstimme mehrheitlich zu.

 

Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Müller Busreisen GmbH

Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat zur Sitzung am 16.12.19 einstimmig beschlossen, die gestiegenen Personalkosten sowie den veränderten Erlösanteil bei den Fahrgeldeinnahmen bei der Müller Busreisen GmbH im Jahr 2019 bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen.

Die Geschäftsführung der Müller Busreisen GmbH hat seinen Arbeitnehmern auf Grund der Mehrerlöse höhere Löhne zahlen können und wird ab dem Jahr 2020 die Vergütung nach dem Tarif des Arbeitgeberverbandes Nahverkehr e. V. ausrichten.

Im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages soll die Vergütung nach Tarifvertrag nun als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung dauerhaft aufgenommen werden. Damit kann erreicht werden, dass geeignetes und qualifiziertes Fahrpersonal zur Verfügung steht, welches die vereinbarten Verkehrsleistungen durchführt.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann so seine Daseinsvorsorgeaufgabe im ÖPNV in hoher Qualität erfüllen.

 

Zusatzvereinbarung zu den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen mit der Regionalverkehr Dresden GmbH und der OVPS-Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz mbH auf Grund der Verschmelzung zur Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH

Die beiden Verkehrsunternehmen, die Regionalverkehr Dresden GmbH und die OVPS - Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz mbH, erbringen auf der Grundlage öffentlicher Dienstleistungsaufträge den überwiegenden Anteil der Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Die Verschmelzung zur Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH wurde am 04.06.19 rückwirkend zum 31.12.18 vollzogen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich gewesen, auch die beiden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zusammenzuführen. Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat zur Sitzung am 16.12.19 eine entsprechende Zusatzvereinbarung einstimmig beschlossen.

 

Gebührensatzung Rettungsdienst

Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes, vereinbart jährlich mit den Kostenträgern (Krankenkassen) einheitliche und leistungsrechte Entgelte für den Rettungsdienst. Die Entgelte sind so bemessen, dass ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst durch unsere Leistungserbringer im Landkreis durchgeführt werden kann.

Im Ergebnis der Kostenverhandlungen wurden mit den Krankenkassen neue Entgelte für 2020 festgelegt. Die Änderungen der Gebühren resultieren z. B. aus allgemeinen Kostensteigerungen, Änderung der gebührenrelevanten Einsatzzahlen der Rettungsmittel (RTW; KTW; NEF), Mehrkosten durch den Neubau von Rettungswachen oder der Beschaffung von besonderen Einrichtungen zum Transport von Neugeborenen.

In seiner Sitzung am 16.12.2019 beschloss der Kreistag die Gebührensatzung Rettungsdienst einstimmig.