Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel wird aufgehoben

27.04.2021 00:00

Wildente Symbolfoto

Mit Wirkung ab 29.04.2021 wird die nach § 63 Geflügelpest-Verordnung am 04.02.2021 erlassene tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest und Verbot der Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest in Risikogebieten aufgehoben. Somit kann im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Geflügel aller Art wieder außerhalb von Ställen gehalten werden.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zum jetzigen Zeitpunkt ist möglich, da der letzte positive Fall mit einer in Pirna gefundenen Graugans am 29.03.2021 festgestellt wurde.

Die Bekanntmachung ist im Internet unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht.