Allgemeinverfügung über die Absonderung von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und von positiv getesteten

26.03.2021 00:00

Symbolbild Corona-Virus

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 26.03.2021

Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16.02.2021 wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund weiterer erforderlicher Änderungen und Vorgaben des Freistaates Sachsen abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.

Wesentliche Änderungen sind u. a.:

  • Alle Indexpersonen (positiv getestete Personen) müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne (häusliche Absonderung).
  • Alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen einheitlich 14 Tage in Quarantäne (häusliche Absonderung). Ein vorheriges Freitesten ist nicht mehr möglich. Das Gesundheitsamt kann zudem eine Testung mittels Antigenschnelltest oder PCR-Untersuchung am Ende der Quarantäne anordnen.

Hintergrund für die Verlängerung der Quarantänezeiten sind die sich ausbreitenden Mutationsvarianten im Landkreis, welche eine höhere und längere Ansteckungsgefahr mit sich bringen.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 27.03.2021 bis einschließlich 18.04.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter

www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.