Ausgliederung von Flächen aus den Schutzgebietszonen

29.03.2021 00:00

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Zu einer virtuellen Beratung des Nationalparkrates hatte Landrat Michael Geisler am 9. März 2021 den Leiter der Nationalparkverwaltung Ulf Zimmermann, den Leiter des Forstbezirks Neustadt Uwe Borrmeister, (Ober-)Bürgermeister der Nationalparkregion sowie Vertreter der Landesdirektion Sachsen, des Landratsamtes, des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz, des Landschaf(f)t Zukunft e. V. und weitere Partner eingeladen.

Aus den Erfahrungen der vorjährigen Tourismussaison galt es die anstehenden Aufgaben und Problemlagen zu erörtern und zu diskutieren. Über das Thema Wander- und Rettungswege sowie die Parkplatzproblematik berichteten wir bereits.

Bemühungen führten bisher nicht zum Erfolg

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung waren die eingereichten Bedarfsmeldungen zahlreicher Kommunen der Nationalparkregion, Flächen im Landschaftsschutzgebiet und teilweise im Nationalpark einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Eine Voraussetzung dafür ist es, diese Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet/dem Nationalpark zu lösen.

In den vergangenen Jahrzehnten gab es immer wieder Bemühungen, Flächen aus dem Schutzgebiet auszugliedern. Aus unterschiedlichen Gründen kam es jedoch nicht zu einem erfolgreichen Abschluss. Dadurch konnten zahlreiche dahinter stehende Vorhaben in den Kommunen vor Ort nicht umgesetzt werden.

Landrat und Nationalparkrat wollen Entwicklungen vorantreiben

Der Nationalparkrat unterstützt die Bestrebungen, eine Überarbeitung der Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz beim dafür zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu erreichen. „Damit sollen so die Entwicklungsabsichten in den Kommunen durch eine Ausgliederung vorangetrieben werden.“, so Landrat Michael Geisler dazu.

Entsprechend der derzeitigen Bedarfsmeldungen sind im Landschaftsschutzgebiet ca. 1.000 Flurstücke betroffenen. Weitere Bedarfsmeldungen wurden mündlich angezeigt und werden die Zahl der betroffenen Flächen ansteigen lassen.

Eine weitere Option stellt die Ausgliederung parallel zum Bauplanungsverfahren dar. Als Pilotprojekt wurden die Stadt Sebnitz und die Stadt Bad Schandau aufgrund der Überschaubarkeit von 50 Flurstücken ausgewählt, um einen Verfahrensdurchlauf als Grundlage für weitere Kommunen zu prüfen.

Der Nationalparkrat wird sich im weiteren Jahresverlauf wieder zusammenfinden, um über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen zu beraten.