Landkreis gibt erste Bezahlkarten an Asylbewerber aus

17.04.2024 16:45

Bezahlkarte
Muster Bezahlkarte

Im Januar 2024 beschlossen die sächsischen Landräte gemeinsam, die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Landkreisen einzuführen. Ein wesentlicher Punkt für die Entscheidung war, dass mit einer Bund-Land-Lösung nicht frühzeitig gerechnet werden konnte. „Die Einführung der Bezahlkarte zielt darauf ab, die Verwaltungsvorgänge bei der Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu optimieren. Sie ist zudem ein Ansatzpunkt, um einem Missbrauch von Leistungen vorzubeugen,“ fasst Landrat Michael Geisler die Intention zusammen, die Umsetzung zügig anzustreben.

Bereits im Februar teilte der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit, dass die Bezahlkarte im April 2024 eingeführt werden soll. Nun wurden die ersten Bezahlkarten der PayCenter GmbH zur Zuweisung am 17. April 2024 an die Leistungsempfänger ausgehändigt. In den nächsten Wochen sollen die Bezahlkarten schrittweise auch an weitere Leistungsempfänger, vor allem Geduldete und Neuzugewiesene, ausgegeben werden. 

Die Rahmenbedingungen wurden zwischen den sächsischen Landkreisen und dem Staatsministerium des Innern abgestimmt. Dabei sind vier wesentliche Eckpunkte festgelegt:

Aufladung der Karte
Die Karte wird monatlich durch die Landkreise mit Guthaben in Höhe des aktuellen Leistungssatzes aufgeladen.

Bargeldabhebung
Da in der Praxis Kleinbeträge vereinzelt nur mit Bargeld bezahlt werden können, wird es den Karteninhabern möglich sein, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro für einen Erwachsenen und 10 Euro für ein Kind abzuheben.

Örtliche Beschränkung
Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Sobald ausreichend Erfahrungen über das Nutzungsverhalten vorliegen, können die Landkreise entscheiden, den Nutzungsraum nach Postleitzahlengebieten weiter einzuschränken. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.

Warenbeschränkung
Es wird keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen erfolgen.

Die Rahmenbedingungen sollen später auch für die Bezahlkarte des Freistaates Sachsen gelten. Mit der Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte im Freistaat Sachsen wird zum Ende des Jahres 2024 gerechnet. Der Landkreis plant sodann die Überleitung auf das Gemeinschaftssystem.