Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises über die Testung von Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten vom 24.12.2020

31.12.2020 00:00

Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Testung von Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten vom 24.12.2020 und neue Regelungen des Freistaates Sachsen

Das sächsische Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 29.12.2020 über Änderungen der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung verständigt. Die geänderte Verordnung tritt in Teilen am 31. Dezember 2020 in Kraft.

In der Folge widerruft der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seine eigene Allgemeinverfügung über die Testung von Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten vom 24.12.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021, 0:00 Uhr, da die Regelungen des Freistaates diese ersetzen.

Der genaue Wortlaut des Widerrufs der Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Einreisende in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die aus ausländischen Risikogebieten kommen, nutzen dennoch bitte weiterhin das Meldeformular des Gesundheitsamtes des Landkreises, da die Meldepflicht der Einreisenden beim örtlichen Gesundheitsamt fortbesteht:

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LK_SSOE_ORG_Kostenpf&formtecid=11&areashortname=14628,

Über das Formular kann zudem unmittelbar die nach der Verordnung geforderte Übermittlung der Testergebnisse an das Gesundheitsamt des Landkreises erfolgen.

Die neu gefasste Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung ist unter https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html veröffentlicht.

Hinweise und Informationen für Reisende und Reiserückkehrer aus dem Ausland nach Sachsen sind ausführlich unter https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html zusammengefasst.