Im August 2024 wird im Rahmen der Kreistagswahl ein neuer Jugendhilfeausschuss für den Landkreis gewählt. Nach dem neuem Landesjugendhilfegesetz können nun auch Mitglieder aus dem Bereich der selbstorganisieren Zusammenschlüsse beratend mitwirken.
Angesprochen sind Personen, die in Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, um Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern.
Bis zum 11.08.2024 können o. g. Organisationen Vorschläge im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einreichen.
Erforderliche Angaben:
Name und Anschrift der vorschlagenden Organisation;
Name und Anschrift der vorgeschlagenen Personen (Vertreter und Verhinderungsvertreter);
Beruf, Tätigkeit, Telefon und E-Mail-Adresse der vorgeschlagenen Personen sowie
eine formlose Zustimmung des vorgeschlagenen Vertreters und des Verhinderungsvertreters.