Allgemeinverfügung – Verbot von Feuerwerken

28.07.2022 00:00

Waldbrand

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Kreispolizeibehörde erlässt gemäß § 32 Sprengstoffgesetz i. V. m. der 1. Sprengstoffverordnung nachfolgende Allgemeinverfügung:

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist ab dem 28.07.2022 bis auf weiteres das Abbrennen aller Feuerwerke der Kategorien 2, 3 und 4 verboten.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zu ihrem Widerruf.

Bedingt durch die anhaltend überwiegend trockene Witterung und die hohen Temperaturen der letzten Wochen ist die Gefahr von Bränden in Wald und Flur rapide angestiegen. Nach dem Waldbrand an der Basteiaussicht Mitte Juli ist nun ein großes Gebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz mit mehreren Brandherden betroffen.

Es ist nun die Aufgabe der Behörden, technischen Helfer und Rettungskräfte - mit Blick auf das übrige Landkreisgebiet auch vorbeugend - die Katastrophenlage aufzulösen. Weitere Brandherde, gerade auch in anderen Regionen des Landkreises, würden das weiter erheblich erschweren oder gar unmöglich machen.

Das Abbrennen von Feuerwerken kann zu einem unkontrollierten Funkenflug führen. Deshalb erscheint es geboten, zur Verringerung der Waldbrandgefahr und damit zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung und zum Schutz hochwertiger Sachgüter alle Feuerwerke zu verbieten.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im wirksamen und unmittelbaren Schutz der Rechtsgüter in der bereits bestehenden Katastrophenlage erforderlich.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html zu finden.