Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Landkreises aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50

23.10.2020 00:00

Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ist das Landratsamt verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen 50 Fälle bezogen auf 100.000 Einwohner überschreiten. Der Inzidenzwert liegt aktuell im Landkreis über dieser Schwelle. Aus diesem Grund erlässt der Landkreis zum heutigen Tag eine neue Allgemeinverfügung, die zum 24.10.2020 in Kraft tritt.

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises basiert in ihrem Regelungsinhalt auf der überarbeiteten Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, welche ebenso am 24.10.2020 in Kraft tritt. Insofern war es angezeigt, zunächst das Vorgehen des Freistaates Sachsen abzuwarten, um ein weitestgehend einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie dieser die konkreten Regelungsinhalte.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet u. a. folgende Regelungsinhalte:

  • Tragepflicht einer Mund-Nasenbedeckung in allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr.
  • Pflicht zur Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung in bestimmten Einrichtungen.
  • Vorgaben zur maximalen Personenanzahl bei privaten und öffentlichen Zusammenkünften, Veranstaltungen und Feierlichkeiten. Für das kommende Wochenende wurde dabei eine Übergangsregelung ermöglicht.
  • Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen.
  • Die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken ist im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt für alle Einrichtungen, insbesondere Schank- und Speisewirtschafen, Gastronomie, Einrichtungen des Einzelhandels und Tankstellen.
  • Vorgaben zur Durchführung von Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen.
  • Vorgaben zum Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (u. a. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser) aus privaten Gründen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 19.10.2020 wird mit Inkrafttreten der heutigen Allgemeinverfügung aufgehoben und durch die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung ersetzt.