Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 04.02.2021
Die seit dem 19.01.2021 bestehende Allgemeinverfügung wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.
Mit der Anpassung des Managements für die Kontaktpersonennachverfolgung des Robert Koch-Instituts vom 28.01.2021 wurde die zuvor genannte Allgemeinverfügung überarbeitet.
U. a. wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Verkürzung der Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Hausstandsangehörige, wenn sie bereits selbst vor höchstens drei Monaten mittels PCRTest positiv getestet wurden, symptomfrei sind und die Absonderung beendet ist
der AntigenSchnelltest sollte durch Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitspersonal oder durch Personen durchgeführt werden, die fachkundig geschult wurden
Klarstellung Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt
Die Allgemeinverfügung gilt vom 05.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021.