Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 04.02.2021

04.02.2021 00:00

Symbolbild Corona

Die seit dem 19.01.2021 bestehende Allgemeinverfügung wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.

Mit der Anpassung des Managements für die Kontaktpersonennachverfolgung des Robert Koch-Instituts vom 28.01.2021 wurde die zuvor genannte Allgemeinverfügung überarbeitet.

U. a. wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Verkürzung der Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Hausstandsangehörige, wenn sie bereits selbst vor höchstens drei  Monaten mittels PCRTest positiv getestet wurden, symptomfrei sind und die Absonderung beendet ist
  • der AntigenSchnelltest sollte durch Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitspersonal oder durch Personen durchgeführt werden, die fachkundig geschult wurden
  • Klarstellung Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt

 

Die Allgemeinverfügung gilt vom 05.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.