04.02.2021 00:00
Die seit dem 19.01.2021 bestehende Allgemeinverfügung wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.
Mit der Anpassung des Managements für die Kontaktpersonennachverfolgung des Robert Koch-Instituts vom 28.01.2021 wurde die zuvor genannte Allgemeinverfügung überarbeitet.
U. a. wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Verkürzung der Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Hausstandsangehörige, wenn sie bereits selbst vor höchstens drei Monaten mittels PCRTest positiv getestet wurden, symptomfrei sind und die Absonderung beendet ist
- der AntigenSchnelltest sollte durch Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitspersonal oder durch Personen durchgeführt werden, die fachkundig geschult wurden
- Klarstellung Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt
Die Allgemeinverfügung gilt vom 05.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.