Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 07.12.2020 über die Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

07.12.2020 00:00

Symbolbild

Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich die Landkreisverwaltung entschieden eine neue Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu erlassen. Die Bewohner sowie die Betreuten in diesen Einrichtungen gehören aufgrund ihres Alters und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen zu dem Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Unter anderem wird mit der neuen Allgemeinverfügung geregelt, dass der Besuch von Bewohnern und Betreuten erlaubt ist, jedoch nur bei Vorliegen eines negativen PCR- oder vor Ort durchgeführten Antigenschnelltests. Gleiches gilt für die Begleitung Sterbender. Weiterhin haben in den Einrichtungen beruflich tätige Personen prophylaktisch einmal pro Kalenderwoche einen Antigenschnelltest an sich durchführen zu lassen.

Die Allgemeinverfügung mit allen detaillierten Regelungsinhalten ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 09.12.2020 bis einschließlich 28.12.2020.