Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 16.02.2021

16.02.2021 00:00

Symbolbild

Die bestehende Allgemeinverfügung wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund weiterer erforderlicher Änderungen abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.

Wesentliche Änderungen betreffen Kontaktpersonen der Kategorie I. Diese sind von einer Absonderung ausgenommen, wenn sie vor bis zu drei Monaten selbst infiziert waren und wieder genesen sind. Bei Verdacht auf bzw. Nachweis einer neuartigen Variante von SARS-CoV-2 erfolgt keine Verkürzung der Absonderungsdauer von 14 Tagen.

Als Verdachtspersonen gelten auch Personen, die sich selbst mittels eines Corona-Laien-Tests positiv getestet haben. Sie müssen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses absondern.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 17.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter
www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.