02.06.2020 00:00
Information für Antragsteller auf Fördermittel
Kann ein Vorhaben aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden (z. B. durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), ist dies bei der Bewilligungsbehörde mit entsprechender Begründung anzuzeigen, ggf. mit einem schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung, wenn der Abrechnungstermin nicht eingehalten werden kann.
Dabei ist bitte unbedingt auf die Anzeigepflicht und die dafür geltende Frist gem. Nr. 11.8 der NBest-ELER für Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zu achten. Dort ist geregelt:
Im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände kann die Bewilligungsbehörde ganz oder teilweise auf die Rückzahlung der Zuwendung verzichten.
Der Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände ist der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.
Hinweise zur Einreichung von Anträgen auf Auszahlung oder Bewilligung von Fördermitteln
Der Auszahlungsantrag für Zuschüsse nach der RL LEADER/2014 soll vorzugsweise auch dann über das Programm DIANAweb gestellt werden, wenn nicht ohnehin bereits dazu die Verpflichtung besteht.
Der Link zum Programm ist erreichbar unter:
http://www.landratsamt-pirna.de/ref-laendliche-entwicklung-foerderung.html
Die einzureichenden Originalunterlagen und Anlagen sind vorzugsweise auf dem Postweg oder über die Hausbriefkästen am Landratsamt einzureichen. Im Übrigen sind die aktuell geltenden Regelungen für den Besucherverkehr zu beachten. Bitte informieren Sie sich hierzu unter: http://www.landratsamt-pirna.de/.
Gleiches gilt für neue Anträge auf Bewilligung eines Zuschusses nach der RL LEADER/2014 oder der RL LE/2014, da für diese wie bisher Papierform vorgeschrieben ist.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Am für ländliche Entwicklung
Referat Ländliche Entwicklung Förderung
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Tel. 03501 515-3630, -3633, -3634, -3637