Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt immer näher

30.01.2020 00:00

Amtstierärztin gibt wichtige Verhaltenshinweise - Allgemeinverfügung wurde erlassen

Die hochansteckende seuchenhaft verlaufende Viruserkrankung - ASP bedroht unsere heimische Schwarzwildbestände und die Schweinebestände in der Landwirtschaft. Auf polnischer Seite, nur noch 12 Kilometer von der sächsischen Grenze entfernt, wurde am vergangenen Wochenende ein infiziertes Wildschwein tot aufgefunden.

Für Menschen und andere Tiere ist sie ungefährlich. Die Übertragung des Virus erfolgt insbesondere über virushaltige Lebensmittel (Fleisch und Wurstwaren aus infizierten Gebieten), kontaminierte Gegenstände und direkt von Tier zu Tier.

Seit mehreren Jahren grassiert die Seuche schon in den Baltischen Staaten und in Polen. Seit 2017 trat die ASP in weiteren EU-Ländern (Tschechien, Belgien, Rumänien, Bulgarien) auf. Die Infektion verläuft fast immer tödlich für die erkrankten Schweine. Um einen Eintrag der ASP frühzeitig zu erkennen, muss jedes tote Wildschwein(Fallwild und Unfallwild) untersucht werden.

Weiterhin gilt als vorbeugende Schutzmaßnahme ab 01.02.2020 eine Allgemeinverfügung, in der geregelt ist, dass alle derzeit gültigen Genehmigungen zur Freilandhaltung von Schweinen widerrufen werden (veröffentlicht auf Seite 12 im Landkreisboten Nr. 1/2020 sowie im Internet unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html).

Darüber hinaus kann JEDER helfen, dass diese Seuche nicht nach Deutschland eingeschleppt wird, wenn folgende Verhaltensregeln eingehalten werden:

  1. Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- und Wild-schweine) verfüttert werden!
  2. Entsorgen Sie alle Lebensmittel wildtiersicher! (Stein auf die Biotonnen, keine Fleisch- und Wurstwaren auf dem offenen Kompost etc.)
  3. Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen (z. B. durch Touristen oder ausländische (Saison)-Arbeitskräfte) aus Ländern, in denen Schweinepest auftritt, geht ein erhöhtes Risiko aus. Entsprechende Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden.
  4. Melden Sie alle toten Wildschweinkadaver dem örtlichen Jagdpächter falls bekannt, dem Veterinäramt unter lueva@landratsamt-pirna.de unter Angabe des genauen Fundortes und Ihrer Kontaktdaten für Rückfragen oder der Polizei (110)!
  5. Auch Hobbyhalter von Schweinen (auch Minipigs) sollten sich der Problematik bewusst werden und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, denn gerade in kleinen Schweinehaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen nicht selbstverständlich.

Weitere Informationen sind unter dem nachfolgenden Link erhältlich:
https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Veterinäramt
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de