Änderung der Allgemeinverfügung über die Lockerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie

09.03.2021 00:00

Symbolbild Corona

Die bestehende Allgemeinverfügung musste durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund erforderlicher Änderungen redaktionell abgeändert werden.

Damit wird klargestellt, dass, wie in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bereits festgelegt, für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnell- oder -Selbsttest der Kunden notwendig ist. Dies gilt nicht für körpernahe Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind sowie für Friseurbetriebe und Fußpflegen.

Alle Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Thema Corona sind unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html zu finden.