Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (Neufassung)

16.07.2021 00:00

Logo

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Die aktualisierte Allgemeinverfügung berücksichtigt die Änderungen, die mit der Neufassung der Empfehlung zum Kontaktpersonenmanagement notwendig wurden.

Die Pflicht zur Absonderung von engen Kontaktpersonen besteht nur bei Verdacht oder dem Nachweis, dass beim Quellfall eine Infektion mit einer der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten vorliegt. Diese werden vom RKI kommuniziert.

Im Zuge der Ausbreitung der Delta-Variante als vorherrschende Virusvariante in Deutschland zählt diese aktuell nicht zu den besorgniserregenden Virus-Varianten. Daher empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) keine Absonderung für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen, die mit einer mit dem Delta-Virus infizierten Person Kontakt hatten.

Es hat sich gezeigt, dass insbesondere nach zweifacher Impfung ein hoher Schutz gegen schwere Verläufe einer Infektion mit der Delta-Variante besteht. Dieser Erkenntnis wird nun Rechnung getragen.

Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html veröffentlicht und tritt am 18.07.2021 in Kraft.