Die wesentlichen Kreistagsbeschlüsse vom 26.02.2024

26.02.2024 21:15

Symbolbild Kreistag

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 26. Februar 2024 folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Umsetzung der Übernahme von Liegenschaften der Straßenmeistereien

Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Übernahme der Liegenschaften der Straßenmeistereien, welche sich bisher im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden und durch die Kreisverwaltung für die Erfüllung ihrer seit 2008 übernommenen Aufgaben betrieben werden. Dazu gehören die vier Straßenmeistereien in Altenberg einschließlich des Lagerplatzes Bergedamm, Dohma, Freital und Langburkersdorf sowie die beiden Stützpunkte in Königstein und Obercarsdorf, welche einen derzeitigen Verkehrswert von etwa 2,27 Millionen Euro aufweisen.

Der Kreistag hat damit den Weg geebnet, mit dem Freistaat den Grundstücksübereignungsvertrag abzuschließen und ein mehrjähriges Verfahren mit einem für den Landkreis guten Ergebnis abzuschließen. Nach entsprechenden Verhandlungen mit dem Freistaat konnte für die Übernahme dieser Liegenschaften eine Ablösesumme von gut 10 Millionen Euro erreicht werden. Diese finanziellen Mittel sollen nach Abschluss des Vertrages und der notariellen Beurkundung bis zum Ende des Jahres 2024 dem Landkreis überwiesen werden. 

Die Übernahme und die zweckgebundene Ablösesumme beenden das Überlassungsverhältnis für die Liegenschaften und ermöglichen dem Landkreis, als künftiger Eigentümer dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, zeitgemäße Energiekonzepte und Modernisierungsmaßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsprozesse zu beginnen und das Potenzial der wirtschaftlichen Nutzung beziehungsweise Vermarktung von Liegenschaften und Flächenanteilen zu nutzen. Ebenso soll mit der Ablösesumme der Neubau des Sozialgebäudes der Straßenmeisterei Langburkersdorf und eines Winterstützpunktes (Salzhalle) im Bereich der Staatsstraße 177 realisiert werden. Die Ertüchtigung der Straßenmeisterei in Langburkersdorf soll eine der ersten Maßnahmen nach der Übernahme darstellen, um den Straßenbetriebsdienst nach heutigen Maßstäben durchführen zu können.

Aufgrund des Eigentumsüberganges und der damit verbundenen eigenen Zuständigkeit bekommt der Landkreis mehr Handlungsspielraum, diese Vorhaben maßgebend und gestaltend umzusetzen.

Der Landkreis hat mit der Kreisgebiets- und Funktionalreform am 1. August 2008 die Bewirtschaftung des klassifizierten Straßennetzes im Kreisgebiet sowie die Aufgaben der baulichen und betrieblichen Unterhaltung, die Instandsetzung der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie die technische Verwaltung der Kreisstraßen übernommen. Seitdem hat der Landkreis die Bau- und Unterhaltungslast für etwa 560 Kilometer Kreisstraßen sowie die Unterhaltungslast für etwa 120 Kilometer Bundesstraßen und etwa 540 Kilometer Staatsstraßen.

Durchführung dringend erforderlicher Maßnahmen am Kältenetz der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg gesichert

Das Kältenetz der Rennschlitten- und Bobbahn (RSBB) enthält unter anderem 166 Ventilstationen an 52 Bahnsegmenten. Jedes gerade Bahnsegment hat einen Vorlauf und einen Rücklauf, Kurven sind in mehrere Kühlbereiche mit entsprechend mehreren Vor- und Rückläufen aufgeteilt. Davon wurden seit der Übernahme der RSBB im Jahr 2008 kontinuierlich in Summe 53 Ventilstationen erneuert.

Nun beschloss der Kreistag mehrheitlich die Erneuerung von 19 weiteren Ventilstationen, der Haupt-Kälteleitungen und Maßnahmen zur Sanierung des Bahnköpers. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1,5 Millionen Euro. Es liegt bereits ein Zuwendungsbescheid des Sächsischen Staatsministerium des Innern über eine Förderung von etwa 1,2 Millionen Euro vor. Die Maßnahmen müssen in diesem Jahr ausgeführt und bis Ende September abgeschlossen sein, damit die Vereisung der Bahn im Oktober sichergestellt werden kann.

Kreistag ermöglichte Kreis- und Gemeindegebietsänderung zwischen der Stadt Wilsdruff und der Gemeinde Klipphausen

Im Rahmen eines Ländlichen Neuordnungsverfahrens soll eine Kreis- und Gemeindegrenzänderung zwischen den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen bzw. der Stadt Wilsdruff und der Gemeinde Klipphausen erfolgen.

Der Kreistag ermöglichte mit seiner einstimmigen Zustimmung zur geplanten Änderung die weitgehende Bereinigung der durch die Bundesautobahn A4 entstandene räumliche Trennung der Gemeindegebiete und unterstützt damit künftige Entscheidungen vor Ort.

Konkret sollen 10 Hektar der Gemarkung Sachsdorf, Gemeinde Klipphausen, in die Gemarkung Kaufbach, Stadt Wilsdruff wechseln. Im Gegenzug sollen 15,1 Hektar von Kaufbach in die Gemarkung Hühndorf, Gemeinde Klipphausen übergehen. Der kleine Flächengewinn von 5,1 Hektar zugunsten des Landkreises Meißen kann in anderen Verfahren ausgeglichen werden.

Die Beschlussfassung im Landkreis Meißen ist im April geplant.

Ehrenamt – Kreistag beschloss angepasste Konzeption zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget des Freistaates Sachsen

Auch im Jahr 2024 erfolgt, wie durch den Kreistag einstimmig beschlossen wurde, die Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget. Wie bereits im Jahr 2023 beläuft sich die Fördersumme für 2024 auf insgesamt 150.000 Euro. 

Der öffentliche Aufruf an Vereine, Verbände und Initiativgruppen zur Abgabe von Fördermittelanträgen wurde im Landkreisboten am 13. Januar 2024 sowie per Pressemitteilung und Information in den Sozialen Medien am 18. Januar 2024 veröffentlicht. Antragsschluss war der 23. Februar 2024. Bis dahin waren knapp 180 Anträge auf Förderung im Landratsamt eingegangen.

Um eine gerechte Verteilung dieser Mittel zu gewährleisten, erarbeitete die Landkreisverwaltung eine Konzeption, anhand derer eine Bewertung der eingereichten Anträge mittels Punktesystem durch eine Jury vorgenommen werden kann. Mit der Bewertung der Anträge beauftragte der Kreistag die Mitglieder des Ältestenrates, der voraussichtlich am 10. April 2024 über die entsprechende Verteilung entscheiden wird.

Im Gegensatz zu den vergangenen Förderjahren wird 2024 die Projektförderung auf 90 Prozent begrenzt. Zulässig war ein Antrag pro Verein oder Initiativgruppe, die ihren Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben beziehungsweise die Maßnahme ihren Wirkungskreis hier entfalten muss. Bis zum Ende des Jahres ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Im Jahr 2023 gingen 112.500 Euro an ehrenamtliche Kleinprojekte, 22.500 Euro an die Dachverbände des Kreisfeuerwehrverbandes, des Jugendringes, des Kreissportbundes und an Hilfsorganisationen. 15.000 Euro wurden für gesonderte Maßnahmen des Landkreises, wie für Veranstaltungen zur Übergabe der Ehrenamtsbescheide am 15. und 20. Juni 2023 sowie eine Dankeschönveranstaltung an die „Alltagshelden im Hintergrund“ verwendet.

Die diesjährigen Veranstaltungen zur Bescheidübergabe sind im Mai geplant.

Kreistag berief Gleichstellungsbeauftragte

Der Kreistag bestellte einstimmig Frau Annette Hörichs, befristet bis zum 31. Dezember 2024, zur neuen Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Nachdem die bisherige Gleichstellungsbeauftragte Teresa Schubert Ende August 2023 ihr Arbeitsverhältnis mit der Landkreisverwaltung beendet hatte, erfolgte die Neuausschreibung dieser Funktion. Von den zwei favorisierten Bewerberinnen zog eine Kandidatin ihre Bewerbung Ende Januar 2024 aus persönlichen Gründen zurück. 

Annette Hörichs vertritt bereits seit Januar 2020 als Frauenbeauftragte in der Landkreisverwaltung die Belange der weiblichen Behördenmitarbeiter. Sie besitzt daher die nötige Erfahrung und klare Vorstellungen von der Gleichstellungsarbeit, um die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit großem Engagement auszuführen.