Zweckvereinbarungen mit den Großen Kreisstädten Sebnitz und Pirna beschlossen

09.02.2022 00:00

Symbolbild

In der Sitzung des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 07.02.2022 wurde die Zustimmung für den Abschluss je einer Zweckvereinbarung mit der Großen Kreisstadt Sebnitz und mit der Großen Kreisstadt Pirna einstimmig erteilt.

Zweckvereinbarung mit der Großen Kreisstadt Sebnitz zur Aufgabenübertragung im Bereich des Erlaubnisverfahrens für den Großraum- und Schwerverkehr sowie von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Landkreisverwaltung wird die Aufgaben der Stadt Sebnitz im Bereich des Erlaubnisverfahrens für den Großraum- und Schwerverkehr übernehmen. Sebnitz hat den Landkreis gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen, da der Landkreis über entsprechend ausgebildetes Fachpersonal verfügt. Für die Stadt Sebnitz stünde der Aufwand eigenes Personal auszubilden und vorzuhalten, in keinem Verhältnis zum Erfordernis.

Nach der Beschlussfassung durch den Kreistag sowie den Stadtrat ist die Zweckvereinbarung im nächsten Schritt der Rechtsaufsichtbehörde, der Landesdirektion Sachsen, zur Genehmigung vorzulegen.

Zweckvereinbarung mit der Großen Kreisstadt Pirna zur Übernahme von Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde

Die Landkreisverwaltung wird Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde für die Stadt Pirna übernehmen. Im August 1995 erhielt Pirna mit Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern den Status einer unteren Denkmalschutzbehörde. Am 13.04.2021 hat der Stadtrat Pirna beschlossen, zwei weisungsfreie Pflichtaufgaben  an den Landkreis abzugeben. Mit Unterzeichnung der Zweckvereinbarung übernimmt der Landkreis nunmehr die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen sowie die Fördermittelanträge zur Bewilligung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Die Zweckvereinbarung tritt zum 01.05.2022 in Kraft und gilt unbefristet.