22.09.2025 22:00
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 22. September 2025, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Eingliederung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien in den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe
Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) soll zum 1. Januar 2026 in den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) eingegliedert werden und künftig den Namen „Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen“ führen, mit Sitz in Dresden und einer Außenstelle in Bautzen. Der Zusammenschluss verfolgt das Ziel, die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs in Ostsachsen langfristig leistungsfähiger, agiler und zukunftssicher aufzustellen. Die Möbilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger lassen sich in einem gemeinsamen Zweckverband deutlich wirksamer und gesamthaft steuern.
Der Kreistag ermächtigt den Landrat zum einen einstimmig in der Verbandsversammlung des ZVOE, der Eingliederung des ZVON in den ZVOE auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Eingliederungsvertrages sowie einer neuen Verbandssatzung für den dadurch entstehenden Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen zuzustimmen. Zum anderen wird er ermächtigt, redaktionellen Änderungen im Entwurf des Eingliederungsvertrages sowie der künftigen Verbandssatzung zuzustimmen.
Zu vorangegangenen Terminen beschlossen bereits die Landkreise Meißen, Bautzen und Görlitz sowie die Stadträte Dresden und Görlitz die Eingliederung des Zweckverbandes. Auch die Verbandsversammlung des ZVON hat dem Zusammenschluss mit dem ZVOE bereits zugestimmt. Durch die Beschlussfassung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann die Verbandsversammlung des ZVOE in der voraussichtlich am 4. Dezember 2025 stattfindenden Sitzung einen finalen Beschluss zum Zusammenschluss fassen. Damit dieser wirksam werden kann, ist abschließend eine Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen erforderlich.
Bestellung eines hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Teilhabe
Gemäß des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) sollen die Integrationsbehörden im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe bestellen, die ausschließlich für die Aufgabe der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zuständig sind.
Nach erfolgter Stellenausschreibung gingen bis zum Ausschreibungsende am 21. Juli 2025 im Landratsamt zehn Bewerbungen ein. Im Anschluss erfolgte die verwaltungsinterne Sichtung und Vorstellung geeigneter Kandidaten, in deren Ergebnis sich ein qualifizierter Bewerber herauskristallisierte.
In der Sitzung des Kreistages erfolgte schlussendlich die Vorstellung des vom Kreisausschuss bestätigten Bewerbers. Daran schloss sich die mehrheitliche Bestellung durch Wahl des neuen Beauftragten für Integration und Teilhabe, Herrn Stephan Härtel, an.
Anträge nach Veröffentlichung des ÖPNV-Konzepts durch die Fraktionen CDU und Freie Wähler/FDP
In seiner Sitzung am 23. Juni 2025 befasste sich der Kreistag mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Zusammenhang mit dem neu erarbeiteten ÖPNV-Konzept für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Im Rahmen einer Informationsvorlage wurde auf die Inhalte des Konzepts eingegangen und Einblick in das geschaffene Hilfsmittel gegeben, welches zur strategischen Weiterentwicklung des Nahverkehrs beitragen soll. Einen Zeit- und Ablaufplan zur Prüfung und Umsetzung der Konzeptvorschläge wird die Landkreisverwaltung dem Kreistag im November 2025 vorlegen, was einstimmig durch den Kreistag quittiert wurde.
Zur Ergänzung bedarfsgerechter Verkehrsverbindungen brachten die Fraktionen CDU und Freie Wähler/FDP Anträge ein.
Durch den Antrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig beschlossen, durch den Landrat bis Ende 2025 einen konkreten Zeit und Ablaufplan für die Prüfung und Umsetzung der Vorschläge am ÖPNV-Konzept vorzulegen. Außerdem wurde mehrheitlich eine Untersuchung am Beispiel der Gebiete Glashütte/Altenberg beschlossen. Ziel ist es, herauszufinden, ob und wie On-Demand-Verkehre – also flexible Mobilitätsangebote, die nur bei Nutzeranforderung stattfinden – ein bedarfsgerechtes und wirtschaftliches ÖPNV-Angebot in dünn besiedelten Gebieten gewährleisten können. Des Weiteren soll geprüft werden, inwieweit ein Modellprojekt für autonome Angebote im Landkreis realisierbar ist.
Außerdem beschloss der Kreistag mehrheitlich den Antrag der CDU-Fraktion über Perspektiven zur schrittweisen Umrüstung der Busflotte auf E-Busse sowie über die Betriebshofentwicklungsstrategie informiert zu werden. Die Landkreisverwaltung bereitet derzeit die Vergabe der ÖPNV-Leistungen an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH vor. Dieses Verfahren wird maßgeblich durch die Clean Vehicles Directive und die Vorgaben aus dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beeinflusst, welche die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge vorschreiben.
Seitens der Fraktion Freie Wähler/FDP erging ein Antrag zur näheren Betrachtung der nordöstlichen Region des Landkreises mit der Verbindung Sebnitz-Neustadt-Stolpen-Hohnstein. Konkret fehlen der Fraktion im Konzept Aussagen zur Optimierung der Anbindung dieser Region an Dresden, Bischofswerda und Bautzen, beispielsweise mit Hinblick auf den Einpendlerverkehr aus dem Landkreis Bautzen. Der Landrat wird einstimmig beauftragt, bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes darauf hinzuwirken, dass die Verbindung Neustadt – Bischofswerda zur Takt- oder PlusBus-Linie aufgewertet wird.
PlusBus-Linien verkehren werktags zu mindestens 15 Fahrten pro Richtung und einer geringeren Anzahl an Wochenenden. Die Linien fahren auch in den Ferien und bieten eine einheitliche Linienführung. Außerdem werden kurze Übergangszeiten zu Zügen gewährleistet. TaktBus-Linien verbinden kleinere Orte mit den nächsten Zentren und bieten gute Anschlüsse zum weiterführenden ÖPNV. Diese Linien werden aller zwei Stunden bedient und bieten einen gleichen Fahrplan an Schul- und Ferientagen.
Antrag der AfD-Fraktion zur Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises
Im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beantragte die AfD-Fraktion Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen. Der Antrag wurde mit der Begründung eingebracht, dass Flaggen ein Symbol für Werte, Identität und Zusammenhalt anzusehen sind und daher als sichtbares Zeichen für eine starke Gemeinschaft nach außen wirken.
Die Sächsische Staatskanzlei stellte fest, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts die Möglichkeiten haben durch entsprechende Gremienbeschlüsse eigene Regelungen zur Beflaggung an Schulgebäuden in Trägerschaft, aber auch an Dienstgebäuden zu erlassen. Da nur an vier von 18 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Fahnenmasten vorhanden sind, wird zur einheitlichen Betrachtung von einer Beflaggung der Schulgebäude abgesehen.
Ebenfalls lag in der Sitzung des Kreistages ein Antrag der CDU, Freie Wähler und FDP Fraktion vor die Beflaggung nur an Dienstgebäuden des Landkreises mit der Europaflagge, Bundesflagge und der Landesflagge ganzjährig zu beflaggen.
Der Kreistag beschloss mehrheitlich den geänderten Antrag der AFD Fraktion Dienstgebäude des Landkreises, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, analog der VwV Beflaggung zu beflaggen.
Sitzungstermine des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Kalenderjahr 2026 beschlossen.
Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2026 an folgenden Montagen, jeweils 17:00 Uhr statt:
- 9. März 2026
- 15. Juni 2026
- 21. September 2026
- 30. November 2026
Der Kreistag stimmte den Sitzungsterminen einstimmig zu.
Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 22. September 2025 befasst hat, wird gesondert informiert.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.