Weitere positiv auf Geflügelpest getestete Wildvögel festgestellt

08.03.2022 00:00

Symbolbild

Am 04.03.2022 wurde erneut bei zwei verendeten Graugänsen am Schiffsanleger in Pirna Geflügelpest nachgewiesen. Das ist in der Saison 2021/2022 der zweite Nachweis im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die am 10.02.2022 erlassene tierseuchenrechtliche Verfügung wurde erweitert.

Danach sind die Tierhalter verpflichtet, die Aufstallung der Hausgeflügelbestände im Risikogebiet vorzunehmen. Geflügelhalter im restlichen Landkreis sind aufgerufen, Verluste im Geflügelbestand abklären und große Umsicht beim Handel mit Geflügel walten zu lassen.

Das Geflügelpest-Virus hat ein Zoonosepotential, d. h. der Erreger kann sowohl Tiere als auch Menschen infizieren. Um weiterhin Kenntnis von der Verbreitung des Erregers im Landkreis zu erhalten, wird gebeten Funde von toten Enten, Gänsen, Schwänen und anderen Wasservögeln dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden.

Kontakt:
Telefon: 03501 515-2401 oder
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de  

Die Bekanntmachung über die Tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest – Erweiterung der Restriktionszone der tierseuchenrechtlichen Verfügung vom 14.02.2022 – ist im Internet unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html einsehbar.