Waldbrand in der Hinteren Sächsischen Schweiz – aktuelle Lage

03.08.2022 17:50

Schlauchverlegung durch die Bergwacht

In der von den Waldbränden betroffenen Hinteren Sächsischen Schweiz haben die Einsatzkräfte das Brandgeschehen auf ein kontrollierbares Gebiet eingegrenzt. Die in den letzten Tagen angeschobenen Maßnahmen, wie die Schaffung von Barrieren gegen Glutfeuer im Boden, werden mit hohem personellem Aufwand fortgeführt. Vereinzelt und willkürlich auftretende offene Feuer werden mit Löschflügen der Hubschrauber aus der Luft sowie von Bodenkräften niedergehalten.

Das Ziel, die Brandgefahr von Wohngebieten fernzuhalten, ist aus heutiger Sicht erreicht worden. „Evakuierungen können zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Die betroffenen Gebiete beschränken sich derzeit ausschließlich auf Waldflächen in einem kleineren Teil des Nationalparks Sächsische Schweiz“, so Landrat Michael Geisler.

Es ist abzusehen, dass die Einsatzkräfte in einem mittleren Zeitrahmen mit weiterhin hoher Mannstärke in dem Operationsgebiet gebraucht werden, um die mit großem körperlichen Einsatz durchgeführten Eingrenzungsmaßnahmen weiterzuführen und Glutbereiche zu bekämpfen. Auch die Lösch- und Aufklärungshubschrauber werden weiterhin in voller zur Verfügung stehender Zahl eingesetzt. Wir gehen von einer auf hohem Einsatzniveau stabilen Lage aus, sollte die Wetterlage so bleiben.

Allgemeinverfügung Waldbetretungsverbot

Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die derzeit bestehende Allgemeinverfügung zum Waldbetretungsverbot im Landkreis abgeändert oder aufgehoben werden kann.

In diese Prüfung wird die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe sowie die Niederschlagsmengen der letzten Tage einbezogen. Diese Betrachtung findet für die einzelnen Regionen innerhalb des Landkreises gesondert statt.

Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass ein Großteil der Feuerwehrkräfte des gesamten Landkreises inklusive der vorhandenen Löschtechnik bei der laufenden Waldbrandbekämpfung im Nationalpark gebunden sind. Diese würden für ein potenzielles weiteres Waldbrandereignis nicht zur Verfügung stehen. Auch gilt laut dem Deutschen Wetterdienst für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von heute bis einschließlich Freitag die Waldbrandgefahrenstufe 4.

Die Untere Forstbehörde des Landratsamtes in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung sowie der Forstbezirke Bärenfels und Neustadt kommen aufgrund dieser Daten zu der Einschätzung, dass die Allgemeinverfügung zum Waldbetretungsverbot in der bestehenden Form aufrechterhalten bleiben muss. Eine Änderung der Allgemeinverfügung ist erst dann möglich, wenn sich das Brandgeschehen spürbar verringert hat und eine Änderung der Wetterlage real eintritt.