Vorsorge gegen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

20.01.2022 00:00

Wildschwein

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter aus und kommt auch den Grenzen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge immer näher. Bisher sind noch keine Fälle im Landkreis aufgetreten, vorsorglich wurden jedoch Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu erschweren. Teile des Landkreises wurden mittels tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Dresden vom 19.01.2022 in die Pufferzone (Sperrzone 1) aufgenommen.

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden. Die im Handel angebotenen Fleisch- und Wurstprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Die Tierseuche befällt Haus- und Wildschweine. Ihr Virus ist sehr widerstandsfähig, leicht übertragbar und verursacht immense wirtschaftliche Schäden. Fälle sind anzeigepflichtig.

Infizierte Wildschweine können zur Ausbreitung der Seuche in Hausschweinebeständen beitragen. Der Erreger wird durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch indirekt übertragen. Dabei spielen Blut, bluthaltige Gewebe sowie Fleisch und andere, nicht erhitzte, schweinefleischhaltige Lebensmittel eine besondere Rolle. Mit Blut kontaminierte Kleidung, Personen, Futtermittel, Gerätschaften oder Fahrzeuge (Viehtransporter) sind neben Schlacht- und Speiseabfällen eine besondere Gefahr.

Insbesondere Jäger werden aufgefordert, Kadaver von toten Wildschweinen zu suchen und dem Lebensmittel- und Veterinäramt, wie bereits schon seit längerer Zeit praktiziert, zu melden und geeignete Proben - vor allem Blut, Lymphknoten -, amtlich abklären zu lassen.

Schweinehalter sollten weiterhin auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände achten.  Konsequente Sauberkeit und Hygiene auf dem Betrieb, das Verbot der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen an Schweine sowie die Entsorgung von Essensresten in geschlossenen Müllbehältern sind von zentraler Bedeutung für die Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.

Jeglicher direkte und indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen ist zu vermeiden. Veranstaltungen mit Schweinen, wie beispielsweise Messen oder Versteigerungen, sind untersagt.

Vorsorgemaßnahmen in der Sperrzone I (Pufferzone):

Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, haben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach näherer Anweisung des örtlich zuständigen Landratsamtes durchzuführen. Entsprechendes gilt für Hunde, die mit Wildschweinen oder Teilen davon in Berührung gekommen sind.

Die Zone ist an den Zufahrtsstraßen gekennzeichnet. In dem Gebiet  werden Absperrungen mit wildschweinsicheren Zäunen errichtet, die geduldet werden müssen.

Zur Pufferzone (Sperrzone 1) gehören die Städte und Gemeinden:

•  Gemeinde Bannewitz,

•  Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach,

•  Gemeinde Kreischa,

•  Gemeinde Lohmen,

•  Gemeinde Müglitztal,

•  Gemeinde Stadt Dohna,

•  Gemeinde Stadt Freital,

•  Gemeinde Stadt Heidenau,

•  Gemeinde Stadt Hohnstein,

•  Gemeinde Stadt Neustadt i. Sa.,

•  Gemeinde Stadt Pirna,

•  Gemeinde Stadt Rabenau mit den Ortsteilen Lübau, Obernaundorf, Oelsa, Rabenau und Spechtritz,

•  Gemeinde Stadt Stolpen,

•  Gemeinde Stadt Tharandt mit den Ortsteilen Fördergersdorf, Großopitz, Kurort Hartha, Pohrsdorf und Spechtshausen.

Weitere Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest sind unter www.landratsamt-pirna.de/afrikanische-schweinepest.html zu finden. Die Allgemeinverfügung Tierseuchenverhütungs- und bekämpfungsmaßnahmen Afrikanische Schweinepest ist unter https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html zu finden.