08.08.2025 12:30
Im Landkreis bewältigen etwa 3.200 Grundschüler ihren Schulweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab ihrem ersten Schultag. Die Organisation der Schülerbeförderung erfolgt mit dem ÖPNV und wird vom Landkreis regelmäßig auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge überprüft. In diesem Rahmen wurde die Integration des Schülerspezialverkehrs in den ÖPNV für die Grundschüler aus dem Kurort Rathen geprüft, auch unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle Schüler.
Die bisherige Sonderregelung für die Rathener Grundschüler war aus verschiedenen Gründen getroffen worden. So waren in den 1990er Jahren noch Altbauzüge unterwegs, ohne automatische Türen und Stufen bzw. mussten diese schweren Türen von Hand geöffnet werden. Für den Einstieg waren Stufen im Einstiegsbereich des Waggons zu überwinden. Einen weiteren Hinderungsgrund stellte der Fahrplan dar, der nicht zu den Unterrichtszeiten und den satzungsgemäßen Warte- und Gesamtreisezeiten passte. Darüber hinaus kam es durch zahlreiche Bauarbeiten an der Elbtallinie vermehrt zum Ausfall von Fahrten, Änderungen im Fahrplan oder Schienenersatzverkehren.
Da die Gründe für die bisherige Sonderregelung der Grundschüler aus dem Kurort Rathen nicht mehr gegeben sind, wurde die Schülerbeförderung ab dem kommenden Schuljahr neu im ÖPNV organisiert.
Im Interesse der Erstklässler wurde in einer gemeinsamen Beratung mit dem Kurort Rathen und der Stadt Königstein beschlossen, dass die Rathener Schüler der ersten Klasse weiterhin im Schülerspezialverkehr zu befördern sind. Ab der zweiten Klasse soll die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen, also mit dem Zug.
Gegen diese Entscheidung legten betroffene Eltern beim Verwaltungsgericht Dresden Beschwerde ein und stellten einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr. Mit dem am 7. August 2025 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung des Landkreises bestätigt, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist.
Durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden mit Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 wieder Schulbusbegleiter eingesetzt. Schulbusbegleiter befassen sich intensiv mit der Sicherheit an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie sollen besonders für jüngere Schülerinnen und Schüler möglichen Unfällen vorbeugen und somit den Schulweg sicherer machen. Auch an der Haltestelle in Kurort Rathen wird an den ersten Schultagen eine Schulbusbegleiterin vor Ort sein. Sie wird die Grundschüler in der S-Bahn nach Königstein begleiten und anschließend mit ihnen gemeinsam zur Schule laufen. Über den weiteren Einsatz eines Schulbusbegleiters wird situationsabhängig entschieden.