20.10.2025 13:00
NEW - Information Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
In den vergangenen Monaten erfolgte eine von der Elbequerung unabhängige Sonderprüfung der Brücke über die Bahngleise entlang der B 172 in Bad Schandau. Dabei haben die Materialuntersuchungen im Labor und die Nachrechnung durch Prüfingenieure gezeigt, dass die Brücke eine Entlastung benötigt. Zur Gewährleistung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wird deshalb ab 21. Oktober 2025 eine Verkehrseinschränkung auf eine Fahrspur mit Ampelregelung eingerichtet. Diese Einschränkung gilt bis auf Weiteres.
Eine Tonnagebeschränkung und damit einhergehende weitere Einschränkungen für den PKW/LKW-, Bus- und Bahnverkehr können damit jedoch vermieden werden. Fußgänger können weiterhin die vorhandenen Gehwege nutzen. Radfahrer müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit und aufgrund der Umlaufzeiten der Ampeln den Gehweg über die Bahnbrücke nutzen und das Rad schieben.
Parallel zur Verkehrseinschränkung auf eine Fahrspur mit Ampelregelung wird eine umfassende Überwachung dieser Brücke installiert. Sie dient der kontinuierlichen sicherheitsrelevanten Beobachtung des Brückenbauwerks. Dabei wird – wie bei der benachbarten Brücke über die Elbe – auf ein Schallemissions-Monitoringsystem zur messtechnischen Überwachung der Spannglieder der Brücke gesetzt. Das System erkennt Spannstahlbrüche. Damit ist eine sofortige Datenauswertung – mit Alarmierung bei kritischen Ereignissen – sichergestellt.
Schon aufgrund der jetzt gewonnen Erkenntnisse steht fest: Bei der Brücke über die Bahngleise ist ein Ersatzneubau unausweichlich. Deshalb wird hier eine Behelfsbrücke benötigt. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits auf Hochtouren.
Wichtig ist: Bei der Elbequerung ist die Lage anders. Die bisherigen Messungen und Berechnungen bestätigen, dass die Elbebrücke Bad Schandau nicht nur bis zur aktuell zulässigen Belastung von 7,5 Tonnen sicher tragfähig ist, sondern sogar über ausreichende Reserven verfügt. Selbst bei weiteren Spannstahlbrüchen wäre eine sichere Nutzung des Bauwerks für mindestens ein weiteres Jahr gewährleistet. Derzeit werden zusätzliche Untersuchungen zur Belastungsgrenze und zum Zustand des Betons durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird entschieden, ob die bestehende Elbebrücke saniert und ertüchtigt werden kann – oder ob ein Ersatzneubau an gleicher oder anderer Stelle notwendig wird. Eine Entscheidung, ob eine Behelfsbrücke auch über die Elbe notwendig ist, kann jetzt noch nicht getroffen werden.
Hintergrund:
Die Brücke über die Bahngleise steht in einem sogenannten Brückenzug mit der Elbebrücke und wurde 1975, zwei Jahre vor der Elbebrücke, errichtet. Trotz der räumlichen Nähe unterscheidet sich die Brücke über die Bahngleise in ihrer Bauweise von der Elbebrücke. Mit einer Sonderprüfung wurde die Brücke begutachtet und Proben aus den Spannstählen, dem Verpressmörtel und dem Beton entnommen.
Beide Brücken entlang der B 172 in Bad Schandau sind Teil von den 19 Bauwerken in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung, in denen der sogenannte Hennigsdorfer Spannstahl in Ortbetonbauweise (wie auch Carolabrücke Dresden) verbaut wurde und die derzeit einer intensiven Überprüfung unterzogen werden.
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Binstitution_ids%5D%5B%5D=10916)
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