Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger bei Verdacht Corona-Virus-Infektion

03.03.2020 00:00

Das Landratsamt wendet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich kürzlich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einer Person hatten, die laborbestätigt mit dem Corona-Virus infiziert ist. Zeigen diese Personen Symptome und sind sich unsicher, ob sie sich eventuell mit dem Corona-Virus infiziert haben, werden diese gebeten folgende Vorgehensweise zu befolgen:

  1. Kontaktaufnahme zum Hausarzt (telefonisch) bzw. zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117)
  2. Hausarzt wägt auf Grund der individuellen Situation ab, ob eine Probenentnahme erforderlich ist
  3. Ist eine Probenentnahme in der Hausarztpraxis nicht möglich, kann in begründeten Fällen nach Absprache mit dem Gesundheitsamt eine Beprobung erfolgen
  4. Im Rahmen der Probenentnahme ist durch die zu testenden Personen ein Formular auszufüllen. Dieses enthält persönliche Angaben (Name, Alter, Wohnort, Symptome etc.). Außerdem ist anzugeben, mit welchen Personen in den letzten zwei Wochen Kontakt bestand.

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgertelefone geschaltet. Diese stehen Ihnen auch morgen im Zeitraum von 8:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung.

Die Telefonnummern lauten 03501 515-1166 und -1177.

Fragen beantwortet außerdem das Sächsische Staatsministerium für Soziales unter der Telefonnummer 0351 564-58000 von 9:00 – 17:00 Uhr.