Verfahrenslotsen helfen bei Leistungen der Eingliederungshilfe

16.04.2024 16:45

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Junge Menschen und deren Angehörige, die Eingliederungshilfen wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderungen beantragen möchten, erhalten dafür zukünftig weitere Unterstützung. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellt eine sogenannte Verfahrenslotsin, die bei der Antragstellung auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützt. Diese Leistungen werden durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. Zudem unterstützt die Verfahrenslotsin den Träger bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Damit wird eine erste Weiche in Richtung inklusiver Kinder- und Jugendhilfe gestellt.

„Verfahrenslotsen sind eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Sie helfen bei der Antragstellung und stehen den jungen Menschen während der gesamten Verfahrenszeit zur Seite. In ihrer Funktion sind sie die Interessenvertretung der Antragsteller, auch wenn sie vom Amt als Unterstützung gestellt werden. Sie vermitteln die notwendigen Kontakte und können Konflikte klären, bevor sie überhaupt auftreten.“

Im Jugendamt wird die Verfahrenslotsin gemeinsam mit den internen Fachkräften und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Vorschläge zur Zusammenführung der Eingliederungshilfe nach den einzelnen Sozialgesetzbüchern erarbeiten. Zudem soll ein Informationsnetzwerk etabliert und die Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Sozialamt gestärkt werden. Das Jugendamt erhofft sich schlussendlich auch durch den genaueren erfahrenen Blick eine Identifikation und Beseitigung eventuell vorhandener struktureller Defizite.