Landratsamt stellt Ungültigkeit bei fünf von sechs Ortschaftsratswahlen und der Gemeinderatswahl in Dürrröhrsdorf-Dittersbach fest

09.08.2019 00:00

Nach eingehender Prüfung der Wahlunterlagen hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Gemeinderatswahl in Dürrröhrsdorf-Dittersbach sowie die Ortschaftsratswahlen in Dobra, Porschendorf/Elbersdorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf vom 26. Mai 2019 für ungültig erklärt. Allein die Ortschaftsratswahl der Ortschaft Dürrröhrsdorf-Dittersbach wurde Ende Juli für gültig erklärt.

Bei den genannten Wahlen waren Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen zugelassen worden, die nicht alle notwendigen wahlrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben. Ihnen fehlte die Unterzeichnung der Wahlvorschläge durch die Mehrheit der bisher in den betreffenden Räten vertretenen Angehörigen der jeweiligen Wählervereinigung.

Der Gemeinderat hat nun unverzüglich eine Neuwahl anzuordnen. Unter Beachtung der wahlrechtlichen Fristen wäre eine erneute Wahl wohl nicht vor Ende November möglich.

Gemäß den Bestimmungen der Sächsischen Gemeindeordnung führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter, bis sich ein neu gewählter Gemeinderat konstituiert.

 

Obst

Amtsleiter Kommunalamt