Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Landkreises aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 35

19.10.2020 00:00

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ist das Landratsamt verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen 35 Fälle bezogen auf 100.000 Einwohner überschreiten.

In den letzten sieben Tagen wurden im Landkreis 98 Neuinfizierte gemeldet. Daraus ergeben sich 39,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Diese Inzidenz wurde unter Anwendung der Regelung des § 7 Absatz 2 SächsCoronaSchVO ohne den Hotspot Seniorenheim „Jochhöh“ in Freital-Pesterwitz ermittelt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt unter anderem:

  • Die Erfassung personenbezogener Daten.
  • Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Einrichtungen des öffentlichen Raumes.
  • Für private Zusammenkünfte in eigener Häuslichkeit wird die Personenzahl auf 25 beschränkt.
  • Familienfeiern sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig.
  • Betriebs- und Vereinsfeiern.
  • Regelungen zum Mindestabstand.
  • Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt.
  • Regelungen für die Schank- und Speisewirtschaften werden getroffen.
  • Der Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (u. a. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser) wird eingeschränkt.

Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem 20.10.2020 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Kraft und ist auf der Homepage des Landratsamtes eingestellt.

Die komplette Fassung finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html.

Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das gesamte Gebiet der Stadt Altenberg vom 07.10.2020 außer Kraft.