22.12.2025 09:20
Aktuell häufen sich die Fälle der Geflügelpest (Aviäre Influenza) in Haus- und Wildvogelbeständen in Sachsen. Um die Gefahrenquellen so gering wie möglich zu halten und eine weitere Verbreitung zu verhindern, ist besonders die ordnungsgemäße Beseitigung von verstorbenen Geflügel zu beachten. Durch illegale Entsorgungen von totem und potenziell mit Geflügelpest infizierten Geflügel im öffentlichen Raum können sich nicht nur Wildvögel, sondern auch Säugetiere über die Tierkörper direkt mit dem Virus infizieren und die Krankheit weiterverbreiten. Dies birgt das Risiko einer akuten Seuchenverschleppung innerhalb des Landkreises. Die Gefahr einer Übertragung durch Wildvögel ist derzeit besonders hoch, da vermehrt Vogelzüge stattfinden und erkrankte Tiere das Virus über weite Strecken hinweg verbreiten können. Wassergeflügel wie Enten oder Gänse erkranken dabei oftmals nur sehr mild, wodurch die Erkrankung in diesen Fällen übersehen werden kann.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bittet darum, Hinweise zur illegalen Entsorgung von toten Tierkörpern umgehend an lueva@landratsamt-pirna.de oder Tel.: 03501 515-2401 zu melden, sodass die Tiere und die Tierbestände in Sachsen vor einer Weiterverbreitung von Tierseuchen geschützt werden können.
Die illegale Entsorgung von Tierkörpern ist gemäß § 13a in Verbindung mit § 2a des tierischen Nebenproduktebeseitigungsgesetzes strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch von Geflügelpest befürchten lassen, so hat der Halter der betroffenen Tiere dies unverzüglich dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden. Der Tierhalter hat Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden, insbesondere kranke und verdächtige Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.