15.08.2025 10:00
Im Januar 2024 beschlossen die sächsischen Landräte gemeinsam die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Landkreisen einzuführen. Die Rahmenbedingungen wurden zwischen den sächsischen Landkreisen und dem Staatsministerium des Innern abgestimmt. Im Wesentlichen wurde festgelegt, dass eine monatliche Aufladung der Karte mit Guthaben in Höhe des aktuellen Leistungssatzes erfolgt, die monatliche Abhebung von Kleinbeträgen in Bargeld möglich ist, die Nutzung auf den Freistaat Sachsen beschränkt ist und es keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen gibt.
Bereits im April 2024 startete im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Ausgabe der Bezahlkarten des Anbieters PayCenter GmbH im Rahmen eines Pilotprojektes des Freistaates Sachsen zur schrittweisen Einführung der Bezahlkarte in den sächsischen Landkreisen.
Mit der Ausgabe der bundesweiten Bezahlkarte wurde im März 2025 begonnen und somit auch der Anbieter im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gewechselt. Mittlerweile gilt im Landkreis die bundesweit einheitliche Bezahlkarte der Firma Secupay.
Mit Stand August 2025 wurden im Landkreis von den Beschäftigten im Referat Asylleistung und Unterbringung 905 Bezahlkarten personalisiert, eingerichtet und an die leistungsberechtigten Personen und Bedarfsgemeinschaften übergeben.