Maßnahmen für Kommunales Ehrenamtsbudget 2022 stehen fest

02.05.2022 00:00

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Vom 13.01.2022 bis einschließlich 10.03.2022 hatten Vereine und Initiativgruppen die Möglichkeit bei der Kreisverwaltung Fördermittel für die ehrenamtliche Arbeit zu beantragen. Dafür stellte der Freistaat Sachsen in diesem Jahr rund 192.000 Euro als „Kommunales Ehrenamtsbudget“ zur Verfügung. 

Landrat Michael Geisler und die Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen wurden in der Funktion als Jury 165 eingereichte Anträge aus 34 Kommunen des Landkreises zur Entscheidung vorgelegt.

Als Entscheidungshilfe sah der Kreistag eine Gewichtung nach Punkten vor. Zu den Kriterien der Punkteverteilung gehörten die Art der Unterstützung, die Nachhaltigkeit der Maßnahme sowie die Betrachtung, ob die Maßnahme bereits von anderen Trägern Unterstützung erhält. Die Wertung der Anträge entsprechend der Kriterien und die Punktevergabe erfolgten durch die Landkreisverwaltung. Gleichzeitig wurden die Bürgermeister der Kommunen, aus denen die Antragsteller kommen, um ihr Votum gebeten.

Die Jury beschloss in ihrer Sitzung am 27.04.2022, dass von den eingereichten Anträgen 90 ehrenamtliche Projekte im Landkreis jeweils eine Förderung zwischen 350 bis 2.500 Euro über die Kreisverwaltung erhalten. 

Das Gesamtvolumen der geförderten Anträge beträgt 144.200 Euro. Dabei reichen die Maßnahmen der Ehrenamtlichen von dem Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit über die Anschaffung von Vereinskleidung bis hin zur Nachwuchsgewinnung. 

Die Vereine und Initiativgruppen werden in Kürze eingeladen, um im Beisein des Landrates und der Vertreter der Kreistagsfraktionen ihre Bescheide in Empfang nehmen zu können. Die feierliche Übergabe findet am 12. und 19.05.2022 im Kreistagssaal des Schlosses Sonnenstein statt. Darüber hinaus werden in diesem Jahr wie in den zurückliegenden Förderzeiträumen weitere Veranstaltungen zur Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit stattfinden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung