Hilfe vom Sozial-Amt

Alle Menschen sollen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Das Sozial-Amt hilft den Menschen,

die wenig Geld haben,
oder die krank oder behindert sind.
Dafür gibt es unterschiedliche Unterstützungen.
Es gibt viele verschiedene Ansprech-Partner.

Im Bürger-Büro helfen wir Ihnen.
Damit Sie den richtigen Ansprech-Partner finden.
Rufen Sie uns an.
 

So hilft das Sozial-Amt mit der Sozial-Hilfe

Die Sozial-Hilfe schützt vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Und vor besonderen Belastungen.
Bei der Sozial-Hilfe bekommt man Geld vom Staat.


Sozial-Hilfe kann jeder Mensch bekommen,
der seinen Bedarf nicht mit dem eigenen Geld decken kann.
Und der kein weiteres Geld bekommt.
Zum Beispiel Kranken-Geld oder Rente.
Oder Arbeitslosen-Geld.
Außerdem muss sicher-gestellt werden,
dass ebenfalls kein Angehöriger das Geld aufbringen kann.

 

Es gibt 7 unterschiedliche Hilfe-Bedarfe:
1.    Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
2.    Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung.
3.    Hilfe zur Gesundheit.
4.    Hilfen zur Eingliederung bei Menschen mit Beeinträchtigung.
5.    Hilfe zur Pflege.
6.    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
7.    Hilfen in anderen Lebenslagen.

 

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Sozial-Hilfe beantragen können,
dann fragen sie im Sozial-Amt nach.


Geld für Bildung und Teilhabe

Familien mit kleinem Einkommen fehlt oft das Geld
für die Schul-Bücher oder das Mittag-Essen.
Hier helfen die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Diese Leistungen nennt man auch Bildungs-Paket.

Kinder und Jugendliche bekommen mehr Geld.
Damit sie mitmachen können:
Im Kinder-Garten oder in der Schule.


So gibt es mehr Geld:
    Für einen Ausflug oder für eine Klassen-Fahrt.
    Um Schulsachen zu kaufen.
    Um beim Mittag-Essen dabei zu sein.
    Für eine Sport-Gruppe oder für die Musik-Schule.
    Oder wer Hilfe braucht beim Lernen.

Anspruch auf das Bildungs-Paket hat,
wer eine dieser Leistungen bekommt:
    Kinder-Zuschlag
    Wohn-Geld
    Arbeitslosen-Geld 2
    Sozial-Geld
    Sozial-Hilfe
    Asylbewerber-Leistungen


Wohn-Geld

Sie können einen Zuschuss bekommen
    zu ihren Kosten für die Miete.
    zu den Kosten für ihre Eigentums-Wohnung.
    zu den Kosten für ihr eigenes Haus.

Diesen Zuschuss nennt man: Wohn-Geld.
Aber Sie bekommen nur dann Wohn-Geld,
wenn Sie selbst in der Wohnung oder dem Haus leben.

Wie viel Geld bekommen Sie?
Die Höhe des Wohn-Gelds hängt davon ab,
    wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
    wie viel Sie als Familie verdienen.
    wie hoch Ihre Miete ist.


Die Hilfe mit dem Eltern-Geld nach der Geburt vom Kind

Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,
wenn sie mit ihrem kleinen Kind nach der Geburt zu Hause bleiben.
Einer bekommt höchstens 12 Monate, der andere zwei.
Mutter und Vater können sich die Monate auch anders teilen.

Wie viel Eltern-Geld können Eltern bekommen?
Es kommt darauf an,
wie viel Geld man vor der Geburt von dem Kind verdient hat.
Die meisten Eltern bekommen einen großen Teil von dem Geld,
das sie vor der Geburt von dem Kind verdient haben.

Das Eltern-Geld-Plus lohnt sich für Eltern,
die bald nach der Geburt Teil-Zeit arbeiten.
Teil-Zeit bedeutet: Sie arbeiten 30 Stunden oder weniger in der Woche.
Sie bekommen dann zu ihrem Lohn Eltern-Geld-Plus dazu.
Eltern-Geld-Plus kann man 2 Jahre lang bekommen.


Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen bekommen unterschiedliche Hilfen.
Sie brauchen oft eine Bestätigung über die Behinderung.
Die Bestätigung heißt in schwerer Sprache:
Fest-Stellung der Schwer-Behinderten-Eigenschaft.
Die Bestätigung kann man beim Sozial-Amt beantragen.

Manche Schwer-Behinderte Menschen können
einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

Die Hilfe für Menschen mit Behinderungen
heißt in schwerer Sprache:
Eingliederungs-Hilfe für behinderte Menschen.

Es gibt zum Beispiel auch:
•    Besondere Hilfe für blinde Menschen.
•    Besondere Ausweise zum Auto-Parken für Geh-Behinderte Menschen.
Geh-Behinderte Menschen können nicht gut laufen.

 

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