Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) ist der Landkreis verpflichtet, einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (KBM) mit der Befähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) vorzuhalten. Seit dem 01.01.2024 wurde Herrn Björn Rosenkranz dieses Amt übertragen.
Des Weiteren steht ihm ein stellvertretender hauptamtlicher Kreisbrandmeister zur Verfügung. Diese Funktion übernimmt Brandoberinspektor Nick Matthias Ziegenbalg.
Dem Kreisbrandmeister stehen ehrenamtliche Stellvertreter in den einzelnen Regionen zur Seite, welche für die Dauer von 6 Jahren am 05.12.2023 vom Landrat bestellt wurden. Den stellvertretenden ehrenamtlichen Kreisbrandmeistern, auch Inspektionsbereichsleiter (IBL) genannt, sind in ihren Inspektionsbereichen (IB) Aufgaben des Kreisbrandmeisters übertragen. Sie sind ein wesentliches Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung, als untere Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstbehörde, den örtlichen Brandschutzbehörden und den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort.
Aufgaben des Kreisbrandmeisters und seines hauptamtlichen Stellvertreters
Der Kreisbrandmeister und sein hauptamtlicher Stellvertreter nehmen aufgrund ihrer ausdrücklichen Benennung und Aufgabenspezifik gemäß SächsBRKG eine gesonderte Stellung im Landkreis ein. Ihnen obliegen originäre Aufgaben mit Entscheidungskompetenz im Bereich des Brandschutzes und sie sind in der Landkreisverwaltung fachlich kompetente Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Dazu gehört u. a. auch die Überprüfung der Aufstellung und Ausrüstung sowie des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft von 36 Gemeindefeuerwehren mit über 180 Ortsfeuerwehren im Landkreis und die Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit im Brandschutz. Dies ist nur durch umfassende Informationen sowie ständige enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie den Feuerwehrführungskräften möglich.
Der Kreisbrandmeister und sein hauptamtlicher Stellvertreter sind darüber hinaus Ansprechpartner für die örtlichen Brandschutzbehörden und gewährleisten als Verbindungsglied zum Bezirksbrandmeister den Informationsfluss zur oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Zudem stimmten sie auf Basis der Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung auch notwendige Alarm- und Einsatzpläne mit den verantwortlichen Stellen auf tschechischer Seite ab. Weiterhin kann dem Kreisbrandmeister und/oder seinem hauptamtlichen Stellvertreter die Einsatzleitung bei Bränden, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen übertragen werden.
Aufgaben der stellvertretenden ehrenamtlichen Kreisbrandmeister
- Beratung der Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz,
- Beratung der Gemeinde- und Ortswehrleiter,
- Mitwirkung bei der überörtlichen Einsatzplanung,
- Vorbereitung und Durchführung von Alarm- und Einsatzübungen,
- Teilnahme an Jahreshauptversammlungen und Repräsenationsveranstaltungen im Inspektionsbereich,
- Koordinierung des Zusammenwirkens der Einsatz- und Hilfskräfte sowie übriger Behörden bei gemeindeübergreifenden Einsätzen,
- Teilnahme am diensthabenden System,
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Regelung zur Führungsorganisation der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren und der operativ-taktischen Führungsorganisation im Katastrophenfall im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Inspektionsbereiche
Mit der personellen Neubesetzung der stellvertretenden ehrenamtlichen Kreisbrandmeister wurde auch der Zuschnitt der bisherigen Inspektionsbereiche (IB) neu geregelt. Bei der vollzogenen Neuordnung der Inspektionsbereiche, wurde schwerpunktmäßig einsatztaktischen Erwägungen bei möglichen Großschadenslagen Rechnung getragen. Im Ergebnis, wurde der Landkreis in Gebietsbereiche, unter Beachtung der Bereiche der ortsfesten Befehlsstellen, mit deren zugeordneten Gemeinden eingeteilt. Der großflächige Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist somit in sechs Inspektionsbereiche aufgegliedert.
Die Inspektionsbereiche, deren Inspektionsbereichsleiter und die zugehörigen Gemeinden können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.
Inspektionsbereich 1
Umfasst die Gemeinden Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hohnstein, Neustadt i.Sa., Sebnitz und Stolpen unter der Leitung von Kay-Uwe Rehn (Freiwillige Feuerwehr Neustadt).
Inspektionsbereich 2
Umfasst die Gemeinden Bad Schandau, Gohrisch, Königstein/Sächs. Schweiz, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal und Struppen unter der Leitung von Michael Lehmann (Freiwillige Feuerwehr Königstein/Sächs. Schweiz).
Inspektionsbereich 3
Umfasst die Gemeinden Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal, Dohma, Liebstadt, Lohmen, Pirna und Stadt Wehlen unter der Leitung von Daniel Brost (Freiwillige Feuerwehr Bad Gottleuba-Berggießhübel).
Inspektionsbereich 4
Umfasst die Gemeinden Bannewitz, Dohna, Heidenau, Kreischa, Müglitztal und Rabenau unter der Leitung von Frank Queißner (Freiwillige Feuerwehr Heidenau).
Inspektionsbereich 5
Umfasst die Gemeinden Altenberg, Dippoldiswalde, Glashütte und Hermsdorf/Erzg. unter der Leitung von Michael Heinze (Freiwillige Feuerwehr Dippoldiswalde).
Inspektionsbereich 6
Umfasst die Gemeinden Dorfhain, Freital, Hartmannsdorf-Reichenau, Klingenberg, Tharandt und Wilsdruff unter der Leitung von Martin Reuther (Freiwillige Feuerwehr Tharandt).