Kreistag beschließt überplanmäßige Aufwendungen für ÖPNV

21.12.2022 19:30

Kreistag

In der Sitzung am Mittwoch, dem 21. Dezember 2022, hat der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im öffentlichen Teil folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Kostensteigerungen im ÖPNV aufgefangen

Der Kreistag hat mehrheitlich überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 4,6 Millionen Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Damit erfüllt der Landkreis seine Verpflichtungen aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Erbringung gemeinwirtschaftlich erbrachter Verkehrsleistungen. So waren vor allem die unvorhersehbaren dramatischen Dieselpreissteigerungen eine schwere finanzielle Belastung für das Unternehmen. Der Dieselpreis hat sich im Jahr 2022 von kalkulierten 1,17 Euro auf 1,72 Euro und der Preis für AdBlue von 0,15 Euro auf 1,65 Euro entwickelt.

Hinzu kommen höhere Material- und Energiekosten. Zudem führte die vollständige Anrechnung der Ausgleichszahlungen für das Bildungs-Ticket auf die Corona-Billigkeitsleistungen zu niedrigeren Umsatzerlösen im ÖPNV als geplant.

Mit dem Beschluss haben die Kreisräte eine Reduzierung der Verkehrsleistungen und Qualitätseinschränkungen verhindert, wovon auch die Schülerbeförderung betroffen gewesen wäre.

Gebührensätze im Rettungsdienst reduzieren sich

Die Mitglieder des Kreistages haben einstimmig der Gebührensatzung für den Rettungsdienst zugestimmt. Aufgrund der Berücksichtigung des erwarteten Überschusses 2022 von 597.500 Euro und der prognostizierten Erhöhung der Einsatzzahlen reduzieren sich die Gebührensätze 2023 gegenüber 2022.

Da Überschüsse in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden müssen, wurde die Gebührensatzung angepasst und die Kosten verringert. So sinkt die Pauschalgebühr für den Einsatz eines Rettungstransportwagens von 864,60 Euro auf 845,40 Euro im Jahr 2023. Für ein Notarzteinsatzfahrzeug werden 305,40 Euro statt bisher 318,00 Euro erhoben.

Die neuen Gebühren wurden in Verhandlungen mit den Kostenträgern ermittelt. Ziel war die Gewährleistung eines bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienstes auf Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung. In der Kalkulation sind unter anderem Vergütungen an die Leistungserbringer, Kosten der Errichtung und Unterhaltung rettungsdienstlicher Einrichtungen, sowie Verwaltungskosten der Träger enthalten. Im Ergebnis der Verhandlungen wurde von den Krankenkassen für 2023 ein gebührenrelevantes Ausgabenbudget in Höhe von etwa 32,3 Millionen Euro bestätigt. Dieses Budget bildete die Grundlage für die Gebührenkalkulation 2023, in die zudem die für 2022 erwarteten Überdeckung von 597.500 Euro eingerechnet wurde. Für 2023 wurde der gebührenrelevante Kostenansatz daher auf etwa 31,7 Millionen Euro reduziert.

Für die Gebührenkalkulation wurden in Abstimmung mit den Krankenkassen für 2022 folgenden geschätzten Einsatzzahlen der sechs Leistungserbringer im Landkreis zugrunde gelegt:

  • Krankentransportwagen (KTW) 20.000 Einsätze
  • Rettungstransportwagen (RTW) 27.200 Einsätze
  • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 12.900 Einsätze

Eckwerte des Haushaltsentwurfes 2023/24 vorgestellt

Zur Vorbereitung der Haushaltsdebatte wurden den Kreisräten die Eckwerte des Haushaltsentwurfes für die Jahre 2023 und 2024 vorgestellt. Wesentliche Risiken ergeben sich vor allem aus den Kostenexplosionen im Bereich ÖPNV, sowie den allgemeinen Kostensteigerungen und deren Auswirkungen auf die Bereiche Jugend- und Sozial- und Ausländeramt. Zudem verursachen zusätzliche Aufgaben durch Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene weitere Kosten, die im Haushaltsentwurf mit beachtet werden müssen.