10.10.2022 21:00
In seiner Sitzung am Montag, dem 10.10.2022, hat der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Reihenfolge der Stellvertreter des Landrates
Im Einvernehmen mit Landrat Michael Geisler hat der Kreistag einstimmig beschlossen, dass die Beigeordnete Frau Kati Kade erste Stellvertreterin des Landrates ist. Zweite Stellvertreterin ist die Beigeordnete Frau Brit Jacob-Hahnewald.
Breitbandausbau geht in die nächste Runde
Der Kreistag hat einstimmig dem zentralen Gigabitausbau mit den am Kreisprojekt interessierten Kommunen zugestimmt. Damit sollen alle Adresspunkte ausgebaut werden, die aktuell über keine Internetgeschwindigkeit von 100 Mbit/s verfügen. Grundlagen für die Finanzierung der Umsetzung des Projektes sind die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen.
Um den Ausbau dieser Adresspunkte an die Landkreisverwaltung zu übertragen, wird eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den interessierten Kommunen unterzeichnet. Damit kann der Landkreis im Namen der Kommunen unter anderem Fördermittel für Beratungsleistungen und den investiven Ausbau zu beantragen.
Taxigebühren angepasst
Die Kreisräte haben mehrheitlich die dritte Änderung der Taxi-Tarifordnung beschlossen. Dabei haben die Räte die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmer mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl abgewogen und eine ausgewogene Entscheidung getroffen.
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind derzeitig 44 Taxiunternehmer ansässig. Davon sind acht Unternehmer in der Taxi-und Mietwagengenossenschaft Pirna und fünf in der Taxi-und Mietwagengenossenschaft Freital organisiert. Derzeit befinden sich 100 Fahrzeuge zur Durchführung des Verkehrs mit Taxen im Einsatz beziehungsweise verfügen über eine entsprechende Genehmigung.
Im Landratsamt sind seit März 2022 drei Anträge zur Änderung des seit 01.02.2020 geltenden Tarifs eingegangen. Als Begründung wurden die erneute Erhöhung des Mindestlohnes auf 12,00 Euro zum 01.10.2022 sowie gestiegene Fahrzeugbeschaffungs-, Fahrzeugwartungs-und Treibstoffkosten für Diesel und Benzin angeführt. Seit der letzten Änderung der Taxitarifverordnung 2020 haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen in kurzer Zeit deutlich verschlechtert. Mit den Erlösen nach dem bisherigen Tarif sind die Unternehmen nicht mehr in der Lage, ihr Gewerbe mit Gewinn ausüben zu können.
Die Tarife müssen in ihrer Höhe mindestens so ausgestaltet sein, dass sie einen kostendeckenden Betrieb ermöglichen. Aufgrund der absehbaren Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns und der allgemeinen Betriebskostensteigerung wurde der Anpassungsbedarf in Höhe von durchschnittlich 20 Prozent durch die Verwaltung nach einem Anhörungsverfahren ermittelt.
Dabei wurden neben den Unternehmen auch die zuständige Industrie-und Handelskammer Dresden, die Landesdirektion Sachen, der Landesverband Sächsischer Taxi-und Mietwagenunternehmer e.V., der Landesverband des Sächsischen Verkehrsgewerbes e.V., die Gewerkschaft verdi, der Staatsbetrieb für Mess-und Eichwesen sowie die Betriebssitzgemeinden beteiligt.
Energiemanagement eingeführt
Der Kreistag hat mehrheitlich den Aufbau eines kommunalen Energiemanagements in den Liegenschaften in der Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschlossen. Die Landkreisverwaltung hat zur Finanzierung einen Antrag zur Förderung von Personal-und Sachkosten über die Kommunalrichtlinie gestellt. Ziel ist der Aufbau eines Kommunalen Energiemanagements.
Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie 2022 die Finanzierung zusätzlicher Personalstellen im Energiemanagement mit bis 90 Prozent. Der Fördersatz beträgt wenigstens 70 Prozent für 36 Monate. Auf die Durchführung des Kommunalen Energiemanagements entfallen jährliche Personalkosten in Höhe von etwa 116.000 Euro sowie über die Vertragslaufzeit bis zu 108.000 Euro an Gesamtkosten.
Geschäftsordnung angepasst
Die Kreisräte haben mehrheitlich einer Änderung der Geschäftsordnung zugestimmt. Von besonderer Bedeutung sind Entscheidungen über die Fraktionsstärke. In Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren sowie der Landesdirektion Sachsen sieht die neue Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse die Umsetzung der Gesetzesänderung vor. Nach der müssen sich fünf Kreisräte finden, um eine Fraktion zu bilden.
Für die laufende Legislaturperiode wird es jedoch eine Übergangsregelung geben. Wille des Gesetzgebers bei der Neuregelung der Landkreisordnung war es, die Bildung von Fraktionen zu erleichtern. Eine übergangslose Umsetzung der Mindeststärken in der Geschäftsordnung würde somit im Falle des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen. Die vorgesehene Neufassung setzt die Regelung der Landkreisordnung grundsätzlich um, schafft jedoch einen Ausnahmetatbestand für die gegenwärtige siebte Legislaturperiode des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Eine weitere Neuerung ist, dass für den Kreistag ein elektronisches Abstimmsystem beschafft wird, welches die Auszählung bei Abstimmungen erleichtert und zugleich dokumentiert.