Kleinprojektefonds des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.

30.09.2021 00:00

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Information Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.

Der Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. stellt mit dem Kleinprojektefonds aktiven Akteuren zweckgebunden Fördermittel zur Verfügung. Für 2021 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Bisher konnten bereits über 60 Einzelprojekte unterstützt werden.

Mit dem Kleinprojektefonds des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. können Projekte gefördert werden, welche der Kommunikation, der Vermittlung, dem Erhalt und dem Schutz des UNESCO-Welterbes Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří dienen. Die Förderung erfolgt zweckgebunden und steht sowohl aktiven Vereinen, aber auch Kommunen und Privatinitiativen offen.

Bisher konnten bereits über 60 Einzelprojekte unterstützt werden. Die Vielfalt der Welterberegion zeigt sich in der Kreativität der eingereichten Projekte. Dem Vereinsvorstand lag schon eine große Bandbreite an Ideen und Vorhaben zur Entscheidung vor. Diese reichte von Unterstützung für Vereinskleidung, über Ausstattung von Schauanlagen bis hin zu digitalen Präsentationen.

Steve Ittershagen, Geschäftsführer des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. ist beeindruckt von den Ideen und dem Engagement in der Region: „Unser Welterbe lebt von den aktiven Menschen hier vor Ort. Vereine, Kommunen und auch Privatleute engagieren sich haupt- oder ehrenamtlich dafür, unser Welterbe zu erhalten und sichtbar zu machen. Überall gibt es kreative Köpfe, die dafür Kraft, Zeit und Energie investieren. Unser Ziel ist es, diese zu unterstützen und unser Welterbe noch bekannter, schöner und attraktiver zu machen.“

Einen Antrag auf Förderung können Vereine, Kommunen oder sonstige Betreiber der Welterbe-Bestandteile oder -Objekte stellen. Auch jene, die sich der Pflege oder des Betriebs der assoziierten Objekte widmen und Einrichtungen, die immaterielle Werte unterstützen, können den Fördertopf nutzen. Förderfähig sind Vorhaben, die eine gemeinnützige und öffentliche Nutzung haben.

Die Zuwendung stellt eine 80 prozentige Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben dar. Das bedeutet, dass 20 Prozent Eigenanteil durch Empfänger erbracht werden müssen. Der Eigenanteil kann als Eigenleistung in Form von erbrachten Arbeitsstunden erfolgen. Der Nachweis des Eigenanteils entfällt, wenn die Summe des Vorhabens abzüglich des 20 prozentigen Eigenanteils über dem Fördermittelbetrag liegt.

Eine Antragstellung ist spätestens bis zum 12. November 2021 möglich. Das Antragsformular und die Förderrichtlinie können abgefordert werden unter:

Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.
kontakt@montanregion-erzgebirge.de
03733 145350

Ansprechpartner:
Kristin Hängekorb
haengekorb@montanregion-erzgebirge.de
03733 145352 oder 03731 4196102