27.10.2025 09:30
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat für das Jahr 2025 eine genehmigte Haushaltssatzung. Bereits vor Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen im Mai dieses Jahres hatte die Landkreisverwaltung mit der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 begonnen. Parallel dazu wurde und wird an der Aufarbeitung der Jahresabschlüsse gearbeitet, welche im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik und der damit verbundenen Erstellung der Eröffnungsbilanz herausfordernd ist, sowohl für die Kommunen als auch für die Landkreisverwaltung.
Entwicklung der Haushaltslage wird beobachtet
Neben Jahresabschlüssen und Planungen werden durch die Finanzverwaltung auch unterjährige Entwicklungen im laufenden Haushalt beobachtet. Während in der letzten Hochrechnung eine leichte Verbesserung gegenüber dem Plan prognostiziert wurde, ist dennoch im Jahr 2025 mit einem Fehlbetrag zu rechnen. Dies veranlasste die Verwaltung dazu mit Wirkung zum 24. Juni 2025 eine Haushaltswirtschaftliche Sperre auszusprechen.
Kreistagsbeschluss zum Haushalt 2026 im November erwartet
Am 24. November 2025 soll den Kreisräten der Haushaltsplan für das Jahr 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um auch im nächsten Jahr handlungsfähig zu bleiben. Wichtig sind dabei nicht nur die laufenden Kosten, sondern insbesondere die Investitionen und die dafür erforderlichen Kreditaufnahmen. In der Planung berücksichtigt werden auch Prognosen unter Beachtung der Jahresabschlüsse, der unterjährigen Hochrechnungen und der Steuerschätzung des Freistaates Sachsen sowie anstehender Gesetzesänderungen.
Lösung für Entlastung der kommunalen Haushaltslage von Freistaat gefordert
Für das Jahr 2026 muss derzeit von einem Fehlbetrag von rund 30 Millionen Euro ausgegangen werden. Eine Entlastung der angespannten Haushaltslage, die seit 2024 besteht und sich in 2025 festigt, ist nicht anzunehmen. Hierfür ist eine strukturelle Lösung zur Finanzierung der kommunalen Ebene durch den Freistaat erforderlich, welche mit dem nächsten zu verhandelnden Finanzausgleichgesetz für 2027/2028 auf den Weg gebracht werden soll.
Landrat Michael Geisler: „Die Unterfinanzierung der kommunalen Ebene kann nicht mehr als kurzfristig angesehen werden. Vielmehr ist hier eine Entwicklung zu beobachten, die sich verstetigt. Zu Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger eine leistungsfähige Verwaltung und eine solide Infrastruktur. Allerdings sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, die Rücklagen beinahe aufgebraucht und das Defizit steigt weiter. Landkreis und Kommunen müssen immer mehr Aufgaben übernehmen, bekommen aber die Kosten von Bund und Freistaat nicht in ausreichender Höhe erstattet. Weitere Aufgabenübertragungen sind nicht mehr vertretbar. Der Freistaat Sachen muss sich dringend intensiver und strukturell an der Finanzierung der kreislichen Soziallasten beteiligen. Mein Appell lautet: Es ist erforderlich zurück zu einer ordentlichen konservativen Finanzpolitik zu kommen.“
Erhöhung des Kreisumlagesatzes vorgesehen
Seine Pflichtaufgaben finanziert der Landkreis aus Zuweisungen, Zuschüssen, der Kreisumlage und aus eigenen Einnahmen, die jedoch eine nur sehr nachrangige Höhe einnehmen. Die Landkreisverwaltung sieht im Entwurf der Haushaltssatzung eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes um vier Prozentpunkte im Vergleich zu 2025 vor. Der Umlagesatz steigt damit auf 39,41 Prozent. Diese Erhöhung reicht jedoch nicht aus, um alle Aufgaben des Landkreises zu finanzieren. Somit wird der Landkreis auch im Jahr 2026 auf Kreditaufnahmen für Investitionen und die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen sein, um allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Haushaltssicherungskonzept erforderlich
Die schlechte Haushaltslage des Landkreises erfordert die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes, welches von der Landesdirektion für den Haushalt 2025 zwar beauflagt, jedoch zur Umsetzung zunächst ausgesetzt worden war. Mit geeigneten Mitteln sollen Kostensteigerungen gebremst, Ausgaben reduziert und die Einnahmesituation verbessert werden. Die Maßnahmen reichen von der Erweiterung der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen bis hin zur Reduzierung der Stellen im Stellenplan. Jedoch ist bei allen Maßnahmen auch zu beachten, welche Nachteile oder Folgekosten daraus resultieren können.