Information für Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter

31.01.2019 00:00

Das Blauzungenvirus hat die südwestlichen Bundesländer von Deutschland erreicht. Es ist für den Menschen ungefährlich, jedoch können Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer erkranken. Der sicherste Schutz vor dieser anzeigepflichtigen Tierseuche ist die Impfung.

Im Falle eines Ausbruchs von Blauzunge in unserer Region wird eine Sperrzone mit einem Radius von 150 km eingerichtet und es treten umfassende Verbringungsregeln in Kraft. Die genauen Verbringungsregelungen für empfängliche Tiere können im Veterinäramt erfragt werden. Geimpfte Tiere sind nicht nur gegen die Krankheit geschützt, für sie ist das Verbringen aus dem Herkunftsbestand auch aus der Sperrzone erlaubt.

Nach Abschluss der Grundimmunisierung muss eine Wartezeit von mindestens 35 Tagen vor Verbringung eingehalten werden. Um eine mögliche Verbringungssperre zu verhindern, empfehlen wir eine frühzeitige Impfung des Bestandes. Die Tierseuchenkasse zahlt eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit nach Vorschrift der Impfstoffhersteller in Höhe von 80 % der jährlichen Kosten für den Impfstoff. Die Impfung kann der Hoftierarzt durchführen.

Die Impfung ist dem Veterinäramt anzuzeigen.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Tel.: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de