Hohnstein erhält Fördermittel für zwei Freibäder

19.10.2022 11:00

Fördermittelübergabe im Freibad Rathewalde

Die beiden Freibäder in Hohnstein sowie im Hohnsteiner Ortsteil Rathewalde sind in die Jahre gekommen und bedürfen dringend einer Sanierung. In den Jahren 1994 bzw. 1995 erbaut, hat der Zahn der Zeit an Gebäuden und Außenanlagen genagt, sodass die üblichen Instandhaltungsarbeiten nicht mehr ausreichen, um die Badestätten weiterhin für die Tausende Besucher, die jeden Sommer hier Abkühlung suchen, attraktiv zu halten.

Deshalb beantragte der Hohnsteiner Bürgermeister Daniel Brade im Rahmen des 7. Aufrufs zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" Fördermittel für die Sanierung der Freibäder – mit Erfolg. Landrat Michael Geisler konnte dazu am 19.10.2022 die Fördermittelbescheide an den Bürgermeister übergeben. So gibt es für das Hohnsteiner Freibad rund 160.000 Euro bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 212.000 Euro. Für das Freibad in Rathewalde liegt die Förderhöhe bei rund 382.000 Euro bei Gesamtkosten von 512.000 Euro. Die jeweilige Differenz, insgesamt rund 182.000 Euro, finanziert die Stadt Hohnstein über Eigenmittel.

„Freibäder haben gerade im ländlichen Umfeld neben dem Badevergnügen im Sommer auch gesellschaftlich einen großen Stellenwert. Sie sind Treffpunkt nicht nur für Kinder und Jugendliche, auch die ältere Generation versammelt sich regelmäßig am Schwimmbecken und pflegt das Miteinander. Deshalb ist der Erhalt der Bäder ganz wichtiger Faktor im Dorfgemeinschaftsleben und stärkt letztendlich den Zusammenhalt im Ort“, hebt Landrat Geisler die Bedeutung der Bäder für den ländlichen Raum heraus.

Diese Maßnahmen sind geplant:

Im Stadtbad Hohnstein erhält das Gebäude eine Außensanierung, verschiedene Spielelemente werden erneuert und für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Eltern mit Kinderwagen erleichtert ein barrierefreier Zugang künftig den Besuch des Badgeländes.

Im Freibad Rathewalde steht die Sanierung und Modernisierung der technischen und baulichen Anlagen im Vordergrund. Außerdem ist dringend die Verbesserung des Hochwasserschutzes erforderlich, da es in der Vergangenheit bei Starkregen immer wieder zu Überschwemmungen gekommen war. Ziel ist es einen Ausfall der Anlagen zu verhindern und damit den Betrieb des Bades langfristig zu sichern.

In beiden Einrichtungen wird durch die Umsetzung der Maßnahmen eine Verbesserung der Energieeffizienz und der Wirtschaftlichkeit des Betriebes angestrebt.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Verteilt werden die Mittel durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung nach der Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“ des Freistaates Sachsen vom 15.12.2014.

Diese Steuermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.