Haushaltsplanung des Landkreises – Teil 3: Sozial- und Verkehrsleistungen im Zusammenhang mit der Kreisumlage

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12.11.2025 11:30

Symbolbild mit Haushaltsplan

Die Landkreisverwaltung erfüllt eine Vielzahl an Pflichtaufgaben. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Aufgaben, welche durch den Bund oder das Land an die Landkreisebene zur Erfüllung übertragen werden. Diese Kosten nehmen einen wesentlichen Anteil an den Ausgaben der Landkreisverwaltung ein und sind im Geschäftsbereich 2 - Gesundheit, Soziales und Ordnung verortet. Darunter zählen unter anderem folgende Hauptpositionen:

-    Leistungen des Jobcenters für Kosten der Unterkunft und Heizung,
-    Jugendhilfe,
-    Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung,
-    Leistungen der Sozialhilfe sowie
-    die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehr.
In einigen Leistungsbereichen beteiligen sich Bund und/oder Land an der Leistungserbringung und erstatten dem Landkreis die Kosten anteilmäßig. Im Leistungsbereich der Jugendhilfe fehlt es hingegen an Erstattungen durch Bund und Land.

Sozial- und Jugendhilfeleistungen sowie ÖPNV nur teilweise durch Kreisumlage finanziert

Der Landkreis finanziert beispielsweise Aufwendungen der Sozial- und Jugendhilfeleistungen sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die Kreisumlage, da die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben auf Grund gesetzlicher Vorgaben nicht selbst zuständig sind. Allerdings sind die Aufwendungen nur zum Teil durch die Kreisumlage gedeckt. Das heißt, würde der Landkreis diese Aufgaben nicht übernehmen, müsste dies durch die Kommunen selbst erfolgen.

Von den 36 kreisangehörigen Städten und Gemeinden zahlten im Jahr 2024 lediglich neun Kommunen mehr Kreisumlage, als der Landkreis Sozialausgaben sowie Ausgaben für den ÖPNV im jeweiligen Gemeindegebiet leistet. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Landkreis bei 27 Städten und Gemeinden, also 75 Prozent, mehr Ausgaben leistet, als über die Kreisumlage wieder eingenommen werden. 

Im Jahr 2024 hat der Landkreis für Aufgaben des Geschäftsbereiches Gesundheit, Soziales und Ordnung 146,7 Millionen Euro aufgewendet. Dieser Summe stehen Einnahmen aus der Kreisumlage in Höhe von 114,4 Millionen Euro gegenüber, was einer nichtgedeckten Ausgabenlast beim Landkreis in Höhe von 32,3 Millionen Euro für das Jahr 2024 entspricht. 
Auf Basis der Plandaten 2025 zahlt nur noch eine Stadt/Gemeinde mehr Kreisumlage als Ausgaben für die genannten Aufgabenbereiche anfallen. Aus den Planwerten des Jahres 2025 lässt sich außerdem erkennen, dass der Landkreis 53,8 Millionen Euro selbst tragen muss. 

Schere zwischen Ausgaben im Sozialbereich und Einnahmen aus der Kreisumlage wird größer

Bereits seit dem Jahr 2021 lässt sich die steigende Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen aus der Kreisumlage erkennen. Durch die gestiegenen Ausgaben und demgegenüber nahezu gleichbleibenden Finanzzuweisungen durch Bund und Freistaat entstehen Defizite, welche nur durch die Erhöhung der Kreisumlage teilweise kompensiert werden können. Auf Grund dessen hat sich der Landkreis entschieden die Kreisumlage um 4 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2025 in 2026 zu erhöhen. Mit der Erhöhung der Kreisumlage würde in 2026 eine Ausgabenlast nur in den genannten Aufgabenbereichen von 27,1 Millionen Euro bestehen bleiben.

Kostensteigerungen insbesondere im Jugendamt zu verzeichnen

Die Aufwendungen in den Sozialleistungsbereichen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Insbesondere für Leistungen des Jugendamtes ist in den letzten Jahren eine starke Kostensteigerung zu verzeichnen. Lagen die Aufwendungen im Jahr 2020 noch bei 82,5 Millionen Euro, wird der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Jahr 2026 voraussichtlich 131,9 Millionen Euro aufwenden müssen. Damit werden hauptsächlich folgende Aufgaben im Jugendamt der Landkreisverwaltung finanziert:

-    Unterhaltsvorschussleistungen,
-    Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
-    Kinder-, Jugend- und Familienprävention,
-    Förderung der Erziehung in der Familie und
-    Hilfen zur Erziehung (beispielsweise stationäre und teilstationäre Leistungen, wie Heimunterbringung sowie Pflegekinderwesen).
Die in diesem Aufgabenbereich kostenintensivste Hilfe ist die stationäre Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer Einrichtung über Tag und Nacht. Ziel dieser Unterstützung ist es, deren Entwicklung zu fördern und entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen  

-    eine Rückkehr in die Familie zu erreichen, 
-    die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten oder
-    eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und so auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten.

Junge Volljährige sollen durch gezielte Betreuungsangebote in die Lage versetzt werden, eine eigenverantwortliche Lebensführung zu meistern. Die Unterstützung wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.

Mehrausgaben bei Hilfen zur Erziehung zu erwarten

Die Kostensätze pro Tag steigen im ambulanten, stationären und teilstationären Bereich der Hilfen zur Erziehung. Neben den Sachkosten steigen vor allem die Personalkosten der Jugendhilfeträger. Diese Entwicklung ist über alle Leistungen der Jugendhilfe erkennbar, was auf die derzeitige Arbeitsmarkt- und Fachkräftelage zurückzuführen ist. 

Im Jahr 2024 hat der Landkreis für Hilfen zur Erziehung insgesamt 31,9 Millionen Euro ausgegeben und im Jahr 2026 wird mit Ausgaben in Höhe von 38,1 Millionen Euro gerechnet. Dies entspricht einer Steigerung von 19,4 Prozent.

Investitionen in Zukunft nur begrenzt möglich

In Teil 4 der Presseserie zum Haushalt wird ein Ausblick auf vorgesehene Investitionen, zum Beispiel beim Straßenbau, gegeben. Auf Grund der allgemeinen Haushaltslage werden nur die wichtigsten Investitionsmaßnahmen realisierbar sein.

Konsequenzen für den Haushaltsbeschluss, sollte die Kreisumlage nicht angehoben werden

Bereits während der Haushaltsdebatte für das Haushaltsjahr 2025 wurde eine Anhebung der Kreisumlage mit den Städten und Gemeinden sowie im Kreistag diskutiert. Diese wurde jedoch im Interesse der Kommunen ausgesetzt mit dem Zugeständnis der Bürgermeister, der Erhöhung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2026 zuzustimmen, um die steigenden Ausgaben des Landkreises teilweise zu kompensieren. 

Landrat Michael Geisler erklärt: „Ich gehe davon aus, dass sich die Bürgermeister an die getroffenen Absprachen halten werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wird die Landkreisverwaltung geeignete Maßnahmen erarbeiten und dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen, um eine Kompensation durch die ausbleibende Anhebung sicherzustellen.“

Am 24. November 2025 soll den Kreisrätinnen und Kreisräten der Haushaltsplan für das Jahr 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um auch im nächsten Jahr handlungsfähig zu bleiben.