Gefahr von Schneebruch in Waldgebieten

11.01.2019 00:00

Information der Unteren Forstbehörde

Auf Grund des starken Schneefalls in den vergangenen Tagen haben sich die waldtypischen Gefahren im Territorium des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge durch den anhaftenden Nassschnee deutlich erhöht.

Es besteht die Gefahr von Schneebruch bei Waldbäumen, die den Schneelasten im Kronenbereich nicht standhalten können. Somit ist mit Stammbrüchen sowie Ast- und Kronenbrüchen zu rechnen. Waldwege können dadurch unpassierbar werden.

Es wird allen Bürgerinnen und Bürgern daher empfohlen, das Betreten des Waldes vorerst zu vermeiden. Wenn der Wald dennoch betreten wird, dann soll dies nur mit höchstmöglicher Aufmerksamkeit erfolgen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Waldes auf den Flächen untersagt ist, die vom Waldbesitzer gemäß § 13 Absatz 1 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) in Verbindung mit der sächsischen Waldsperrungsverordnung (WaldSpVO) gesperrt und entsprechend kenntlich gemacht worden sind.