Gefahr Geflügelpest – Wie kann der Bestand geschützt werden?

16.12.2020 00:00

Wildenten

Durch den Vogelzug in diesem Jahr kam es schon zu vielen Fällen von Wildvogelgeflügelpest in Deutschland und auch zu Fällen bei Hausgeflügel

Die Wildvogelgeflügelpest ist neben vielen anderen Bundesländern nun auch in Sachsen angekommen (Landkreis Nordsachsen).

Die Tierseuche kann auf verschiedenen Wegen die Tiere erreichen. Neben u.a. dem Geflügelhandel stellt der direkte, aber auch indirekte Kontakt zu Wildvögeln, z. B. über verunreinigtes Futter, Einstreu, Gegenstände oder Schuhe, eine mögliche Infektionsquelle dar.

Folgende Hinweise sind zu beachten, um einer Geflügelpestinfektion zuvorzukommen:

•    Füttern und Tränken der Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
•    Tränken nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser
•    Aufbewahrung von Futter, Einstreu und sonstigen Gegenständen, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, unzugänglich für Wildvögel
•    Zutritt zu den Tieren nur für Personen, die diesen zwingend benötigen
•    Fernhalten andere Haustiere, wie Hunde und Katzen, von der Geflügelhaltung
•    Strikte Trennung zwischen stalleigener Kleidung (inkl. Schuhe) und Straßenkleidung
•    Waschen der Stallkleidung regelmäßig bei über 60 °C
•    Gründliches Händewaschen vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln
•    Trennung von Neuankömmlingen für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantänehaltung)
•    Kein Leihen oder Verleihen der Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter
•    Regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren der Ställe und Ausrüstung mit geeigneten Mitteln
•    Entfernen von Futterresten und stehendem Wasser, um keine Wildvögel anzulocken
•    Entsorgung von Futter, Einstreu, etc. bei Gefahr einer Verunreinigung mit Wildvogelkot
•    Kein Verfüttern von Geflügelteilen oder Eierschalen zugekaufter Eier
•    Regelmäßige Bekämpfung von Schadnager
•    Vermeiden von Kontakt zu betriebsfremden Geflügel
•    Duschen, nach dem Besuch anderer Geflügelhaltungen


Weitere wichtige Obliegenheiten eines Geflügelhalters:

•    Geflügelhaltung ist beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen
•    Führen von Aufzeichnungen über die Zu- und Abgänge des Tierbestandes
•    Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
•    Impfung der Hühner und Puten gegen Newcastle Disease(ND) (Pflichtimpfung)


Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sachgebiet Veterinärdienst
Amtstierärztin Benita Plischke
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de