Neue Gebührensatzung Rettungsdienst ab Januar 2022

30.12.2021 00:00

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Ab 2022 gilt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst. Grundlage sind die für 2022 erwarteten Einsatzzahlen und die Gesamtkosten im Rettungsdienst. Für 2022 betragen die mit den Krankenkassen im Detail abgestimmten Kosten etwa 31 Millionen Euro. Die Gebühren gelten für alle nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Benutzer des Rettungsdienstes.

Die Entgelte sind so bemessen, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter und leistungsfähiger Rettungsdienst gewährleistet ist. Die Entgelte umfassen insbesondere die Kosten der Ausbildung und Ergänzungsausbildung der Notfallsanitäter, die Kosten der Errichtung und Unterhaltung rettungsdienstlicher Einrichtungen, wie Rettungswachen, Funk- und Alarmierungsnetze sowie anteilige Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Regionalleitstelle Dresden. Dazu gehören auch Abschreibungen, Miet-und Pachtzinsen sowie die Verwaltungskosten des Trägers des Rettungsdienstes.

Die Transportkosten für gesetzlich versicherte Patienten zahlen im Regelfall die gesetzlichen Krankenkassen und bei privat versicherten Patienten die privaten Krankenversicherungen.

Weitere Kostenträger sind beispielsweise die Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen, medizinischen Einrichtungen und in Ausnahmefällen die Nutzer des Rettungsdienstes selbst.

Die Betriebskostenerstattung an die sechs Leistungserbringer im Landkreis ist für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 vertraglich vereinbart. Die Rettungsdienstverträge beinhalten für den Fall von Leistungsänderungen und wesentlichen Änderungen der Kalkulationsgrundlagen (beispielsweise Tarifverträge) Preisöffnungsklauseln, die zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Betriebskostenerstattungen führen können.

Die Gebührensatzung, welche der Kreistag in seiner Sitzung am 20.12.2021 beschloss, wird im Landkreisboten Nr. 1/2022 vom 14.01.2022 veröffentlicht und ist bereits jetzt im Internet unter www.landratsamt-pirna.de/download/GebuehrensatzungRD2022.pdf einsehbar.