Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2022 – Verlängerung Antragsfrist bis 10.03.2022

22.02.2022 00:00

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Der Freistaat Sachsen stellt Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements, Kommunales Ehrenamtsbudget, auch im Jahr 2022 zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 über die den aktuellen Gegebenheiten angepasste Konzeption zur Ausreichung der Mittel aus dem kommunalen beraten und beschlossen.

Insgesamt stehen 144.200 Euro zur Verfügung, die ehrenamtlich geführten Kleinprojekten zugutekommen sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 300 und 2.500 Euro.

„Nutzen Sie die Möglichkeit während der Corona-Maßnahmen liegen gebliebene Projekte in Aussicht auf die geplanten Lockerungen nun realisieren zu können. Ich freue mich auch in diesem Jahr Ihre vielfältigen Anträge entgegen zu nehmen“, so Landrat Michael Geisler.

Die Antragsfrist für Vereine und Initiativgruppen zur Förderung von ehrenamtlich geführten Kleinprojekten im Landkreis wurde verlängert.

Für die Bezuschussung kann nun bis zum 10.03.2022 ein Antrag im Rahmen des „Kommunalen Ehrenamtsbudgets“ bei der Landkreisverwaltung gestellt werden.

Über einen Link können dann Antragsformular, Merkblatt und Kontakt abgerufen werden.

Antragsformular und Kontakt können Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abrufen.

Diese Maßnahme wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert.