Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Jahr 2022 – Aufruf zur Antragstellung bis 28.02.2022

13.01.2022 00:00

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Der Freistaat Sachsen stellt Fördermittel zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Kommunales Ehrenamtsbudget, auch im Jahr 2022 zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.

Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 07.02.2022 über die den aktuellen Gegebenheiten angepasste Konzeption zur Ausreichung der Mittel aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget beraten und beschließen.

Bereits jetzt sollten sich Vereine und Verbände Gedanken machen, welche Projekte sie in diesem Jahr angehen wollen. „Je früher klar ist, was in der Vereinsarbeit im Jahr 2022 in Angriff genommen werden soll, umso größer ist die Chance auf eine finanzielle Zuwendung aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget, welches der Freistaat auch für 2022 aufgelegt hat“, spornt Landrat Michael Geisler die Vereine und Verbände des Landkreises an. „Insgesamt stehen rund 144.000 Euro zur Verfügung, die ehrenamtlich geführten Kleinprojekten zugutekommen sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 300 und 2.500 Euro.“

Für die Bezuschussung von ehrenamtlichen Vorhaben im Landkreis kann bis zum 28.02.2022 ein Antrag im Rahmen des „Kommunalen Ehrenamtsbudgets“ bei der Landkreisverwaltung gestellt werden.

Über einen Link können dann Antragsformular, Merkblatt und Kontakt abgerufen werden. Die Antragsfrist wird voraussichtlich auf Ende Februar festgesetzt.

Antragsformular und Kontakt können Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abrufen.

 

Diese Maßnahme wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert.