Förderaufruf Waldwegebau über die Richtlinie Wald und Forstwirtschaft veröffentlicht – Antragstellung bis zum 11. Oktober 2021 möglich

27.07.2021 00:00

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Pressemitteilung des Staatsbetriebs Sachsenforst

Unterstützung für Waldwege

Heute (27. Juli 2021) wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft der Aufruf für Fördervorhaben zur Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen veröffentlicht. Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm.

Die Förderung von Waldwegen ist ein Fördergegenstand der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft – RL WuF/2020. Für diesen Aufruf steht ein Budget in Höhe von 3 Millionen Euro zur Verfügung. Dies ist deutlich mehr, als in den vorangegangenen Aufrufen.

»Waldwege haben eine zentrale Bedeutung. Sie sind die Grundlage für eine Waldbewirtschaftung, welche die vielseitigen Ansprüche der Menschen an den Wald berücksichtigt«, so Utz Hempfling, Landesforstpräsident und Geschäftsführer von Sachsenforst. »Gerade die umfangreichen Maßnahmen zur Eingrenzung der immensen Waldschäden können nur mit einem guten Wegezustand und ausreichendem Wegenetz umgesetzt werden«, so Hempfling weiter. Nach den Starkregenereignissen im Juli 2021 wird mit einer hohen Anzahl von Anträgen für die grundhafte Instandsetzung von Abfuhrwegen gerechnet.

Private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie weitere Antragsberechtigte können bis zum Stichtag, dem 11. Oktober 2021, Anträge für den Neu- und Ausbau von Abfuhrwegen stellen. Ebenso kann eine Förderung für notwendige Brückenbauwerke und die grundhafte Instandsetzung von Waldwegen beantragt werden.

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum Stichtag (11. Oktober 2021) in der Bewilligungsbehörde (Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forst- und Jagdbehörde – Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Straße 127, 02625 Bautzen) vorliegen. Den Waldbesitzenden wird empfohlen sich mehrere Angebote für die zur Förderung beantragten Projekte einzuholen. Das beschleunigt den Prozess der Bewilligung.

Waldbesitzende können für die durchgeführten Maßnahmen zwischen 75 und 90 Prozent der nachgewiesenen Nettoausgaben erstattet bekommen. Die Fördermittel werden durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.

Alle förderfähigen Vorhaben werden nach vorgegebenen Kriterien geprüft und bewertet. Die dafür notwendigen Vorgaben sind zusammen mit den Aufrufen im Förderportal (www.smul.sachsen.de/foerderung/vorhabensauswahlkriterien-im-rahmen-eplr-6259.html) eingestellt. Die Antragsstellenden können sofort nach Eingang des Antrags bei der Bewilligungsbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.

 

Beratung zu Fördermaßnahmen

Waldbesitzende werden zu Fragen rund um die Forstförderung kostenlos von den örtlichen Revierleiterinnen und Revierleitern von Sachsenforst beraten. Über die Online-Förstersuche (www.sbs.sachsen.de/foerstersuche-27430.html) finden Waldbesitzende schnell und bequem die richtigen Ansprechpartner vor Ort. Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung der geplanten Maßnahme mit den zuständigen Revierleiterinnen und Revierleitern von Sachsenforst unbedingt zu empfehlen.

 

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde gestellt werden:

Staatsbetrieb Sachsenforst
Obere Forst- und Jagdbehörde – Außenstelle Bautzen Paul-Neck-Str. 127
02625 Bautzen
Tel.: 03591 216 0
E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de

Informationen zur Forstförderung und zu vielen weiteren Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzende finden Sie auch unter www.sachsenforst.de und im Waldbesitzerportal unter www.sachsenforst.de/waldbesitzer.