Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt Familien – Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 Abs. 4 SGB VIII

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19.01.2026 12:00

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Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entlastet Familien schon seit vielen Jahren durch die Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Grundlage hierfür ist § 90 Absatz 4 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).

„Mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung sorgt das Jugendamt dafür, dass Eltern die aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten haben, die Beiträge für die Kinderbetreuung zu tragen, gezielt Unterstützung erhalten“, so Landrat Michael Geisler. „Die Beiträge können – abhängig von der jeweiligen Einkommenssituation – ganz oder teilweise übernommen werden. Das Ziel ist es, Familien konkret zu entlasten und sicherzustellen, dass Kinderbetreuung nicht an finanziellen Hürden scheitert. Eltern leisten jeden Tag enorm viel. Mit der Kostenübernahme soll ein Stück finanzielle Sicherheit gegeben werden.“

Wer Anspruch auf die Übernahme der Elternbeiträge hat

Nach § 90 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII soll im Falle der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.

Anspruchsberechtigt sind Eltern oder Erziehungsberechtigte, die die Kosten für die Betreuung ihres Kindes nicht oder nur teilweise aus eigenen Mitteln aufbringen können. Die Übernahme der Elternbeiträge ist einkommensabhängig und wird auf Antragstellung, im Einzelfall durch das Jugendamt geprüft.

Eine Übernahme kommt insbesondere in Betracht, wenn:

  • Das Einkommen der Familie unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen liegt, 
  • Die Zahlung der Elternbeiträge eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen würden, 
  • Oder die Familie bereits Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag), dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.

In diesen Fällen können die Elternbeiträge vollständig oder teilweise übernommen werden. Der Antrag ist beim Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu stellen. 

Die Übernahme der Elternbeiträge hat im Landkreis bereits eine lange Tradition. Seit vielen Jahren nutzt das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe diese Möglichkeit, um Familien zu unterstützen. Die Anträge werden individuell geprüft, wobei großer Wert auf eine unkomplizierte und bürgernahe Bearbeitung gelegt wird.

Eltern, die eine Übernahme der Elternbeiträge beantragen möchten, können sich direkt an das Jugendamt, Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe, des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wenden. Die Mitarbeiterinnen beraten gern und unterstützen bei der Antragstellung. Informationen und Formulare finden Sie auch online unter www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html.

Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt, Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2146
E-Mail: uebernahme-elternbeitraege@landratsamt-pirna.de 
Internet: www.landratsamt-pirna.de