Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2024 – Aufruf zur Antragstellung bis 23. Februar 2024

18.01.2024 10:20

Symbolbild

Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2024 Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements, Kommunales Ehrenamtsbudget, zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.

Anträge auf Förderung bis 23. Februar 2024 stellen

Vereine und Initiativgruppen im Landkreis können ab sofort wieder Geld aus dem Ehrenamtsbudget beantragen. Insgesamt stehen im Jahr 2024 rund 112.500 Euro zur Verfügung, welche ehrenamtlich geführten Kleinprojekten von Vereinen und Initiativgruppen zugutekommen sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 500 und 3.000 Euro. Anträge auf Förderung können bis 23. Februar 2024 gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen stehen unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html zur Verfügung.

„Mit dem Ehrenamtsbudget können wir die Arbeit der vielen engagierten Vereine seit Jahren unterstützen. Wir freuen uns mit den Ehrenamtlichen sehr über jeden Wunsch, der erfüllt werden, und über jedes Projekt, zu dem ein wenig beigetragen werden konnte“, würdigt Landrat Michael Geisler die Förderung. „Den Mitgliedern und Tätigen in den zahlreichen Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen in unserem Landkreis möchte ich einen großen Dank aussprechen. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Menschen, für das Miteinander und Vorankommen in unserem Landkreis.“

Das sind die Förderkriterien

Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet. Ziel der Förderung ist der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe. Im Jahr 2024 ist neu, dass Vereine mindestens 10 Prozent der Projektkosten selber tragen müssen, da die Projekte mit maximal 90 Prozent gefördert werden.

Diese Maßnahmen können gefördert werden

Maßnahmen, die mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden können, sind zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte oder die Durchführung von Pilotprojekten. Mit einer finanziellen Zuwendung kann auch die Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise oder die Durchführung von Veranstaltungen, zu denen ehrenamtlich tätige Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet und geehrt werden, bedacht werden. Auch die Anschaffung von Ausstattungs- oder technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, welche eine Investition, zum Beispiel Baumaßnahmen, darstellen. Diese sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung können unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abgerufen werden.

Auch im Jahr 2024 erfährt das Ehrenamt im Rahmen mehrerer Veranstaltungen eine Würdigung, indem im feierlichen Rahmen den Ehrenamtlichen öffentlich für ihre uneigennützige Unterstützung gedankt wird. Darüber wird im Amtsblatt des Landkreises, dem Landkreisboten, berichtet.

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.