Corona-Virus: Regelungen zu Silvester – was gilt im Landkreis?

30.12.2020 00:00

  • Feuerwerk und Böller:

Der Landkreis hat sich nach sorgfältiger Abwägung und auch in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden entschieden keine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen, da die Sächsische Corona-Schutzverordnung ausreichende Regelungen enthält.

Das Zünden von Feuerwerk und Böllern ist im Landkreis demnach nicht ausdrücklich verboten. Städte und Gemeinden können jedoch Verbote für vielbesuchte öffentliche Plätze aussprechen. Entsprechende Initiativen von einzelnen Kommunen im Landkreis sind aktuell jedoch nicht bekannt und sind ggf. örtlich zu verfolgen.

Gleichzeitig wird jedoch dringend geraten und appelliert, auf das Zünden von Böllern und Feuerwerk, welche eventuell noch aus Vorjahren vorhanden sind, zu verzichten. Die Kliniken im Landkreis sind bereits stark belastet und die Versorgung typischer Silvesterunfälle würde die Ressourcen der Kliniken weiter binden. Das ist gemeinschaftlich zu vermeiden.

  • Kontaktbeschränkungen:

Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und Besuche sind Silvester weiterhin in maximal zwei Hausständen und maximal insgesamt 5 Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Darüber hinaus gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum an Orten immer dann, wenn Menschen sich begegnen. Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

  • Ausgangssperre:

Die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr gilt nicht in der Silvesternacht.

  • Alkoholverbot:

Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gilt auch Silvester.